Erteilung von Sondergenehmigungen durch die Bauaufsicht
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum und unter welchen Gesichtspunkten eine Sondergenehmigung für das Wohnprojekt "Berghöfe" erteilt wurde. Zudem wird die Notwendigkeit einer Kita in der Nähe angesprochen, um dem zu erwartenden Zuzug von Familien gerecht zu werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten zu erklären,
- warum und
- unter welchen Gesichtspunkten an dieser Stelle eine Sondergenehmigung zur Abweichung vom Bebauungsplan erteilt wurde und
- ob nun aufgrund der höheren Geschosszahl und damit verbunden mit mehr Wohnungen beabsichtigt ist, die ursprünglich im Bereich dieser Baumaßnahme vorgesehene Kita wieder in die Planung einzubeziehen oder
- ob eine weitere Kita in Standortnähe erforderlich ist.
Kontext
Über Social Media entstand der Eindruck, dass das Wohnprojekt "Berghöfe" dem genehmigten Bebauungsplan nicht entspricht, da dort von einer maximalen Geschosshöhe von 14 Metern gesprochen wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen daraufhin Kontakt zur Bauaufsicht auf und erhielten die Auskunft, dass an dieser Stelle fünfgeschossige Wohnhäuser genehmigt wurden.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Dem Ortsbeirat sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern ist nicht transparent, wann und unter welchen Gesichtspunkten Sondergenehmigungen von bestehenden Bebauungsplänen vonseiten der Stadt erteilt werden. Der Bedarf für die ursprünglich auf dem Gelände geplante Kita wurde vonseiten der Stadt seinerzeit nicht gesehen. In diese Entscheidung wurden die Akteure vor Ort damals leider nicht eingebunden. Mit der Ausweitung der Bebauung im Bereich der "Berghöfe" ist mit größerem Zuzug von Familien zu rechnen. Da bereits in der Vergangenheit die Kitaplätze teilweise nicht ausreichten, ist dem an dieser Stelle frühzeitig durch Planung und Bau einer weiteren Kita entgegenzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022OFOF 279/12Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BauamtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2022OFOF 283/12Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BauamtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. September 2022Sie sind hierVV 476Erteilung von Sondergenehmigungen durch die BauaufsichtAnfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 424Erteilung von Sondergenehmigungen durch die BauaufsichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0