Erteilung von Sondergenehmigungen durch das Bauamt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Gründe und Kriterien für die Erteilung von Sondergenehmigungen zur Abweichung vom Bebauungsplan zu erläutern. Dies soll für mehr Transparenz gegenüber dem Ortsbeirat und den Anwohner*innen sorgen. Das erwartete Ergebnis ist eine klare Kommunikation der Entscheidungsprozesse des Bauamts.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Über Social-Media entstand der Eindruck, dass das Wohnprojekt "Berghöfe" dem genehmigten Bebauungsplan nicht entspricht, da dort von einer maximalen Geschosshöhe von 14m gesprochen wird. Interessierte Bürger*innen nahmen daraufhin Kontakt zum Bauamt auf und erhielten die Auskunft, dass an dieser Stelle 5-geschossige Wohnhäuser genehmigt wurden.
Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu erklären
- warum und
- unter welchen Gesichtspunkten an dieser Stelle eine Sondergenehmigung zur Abweichung vom Baubauungsplan erteilt wird.
Begründung
Dem Ortsbeirat und den Anwohner*innen ist nicht transparent, wann und unter welchen Gesichtspunkten Sondergenehmigungen von bestehenden B-Plänen von Seiten der Stadt erteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022Sie sind hierOFOF 279/12Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BauamtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2022OFOF 283/12Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BauamtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. September 2022VV 476Erteilung von Sondergenehmigungen durch die BauaufsichtAnfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 424Erteilung von Sondergenehmigungen durch die BauaufsichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und LINKE.