Erteilung von Sondergenehmigungen durch das Bauamt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Gründe und Kriterien für die Erteilung von Sondergenehmigungen zu erläutern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Anwohner*innen und der Ortsbeirat nicht ausreichend über die Genehmigungen informiert sind. Ziel ist es, die Planung einer Kita in der Nähe der neuen Wohnprojekte zu prüfen, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Über Social-Media entstand der Eindruck, dass das Wohnprojekt "Berghöfe" dem genehmigten Bebauungsplan nicht entspricht, da dort von einer maximalen Geschosshöhe von 14m gesprochen wird. Interessierte Bürger*innen nahmen daraufhin Kontakt zum Bauamt auf und erhielten die Auskunft, dass an dieser Stelle 5-geschossige Wohnhäuser genehmigt wurden.
Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu erklären
- warum und
- unter welchen Gesichtspunkten an dieser Stelle eine Sondergenehmigung zur Abweichung vom Baubauungsplan erteilt wird und
- ob nun aufgrund der höheren Geschosszahl und damit verbunden mit mehr Wohnungen beabsichtigt ist, die ursprünglich im Bereich dieser Baumaßnahme vorgesehen Kita wieder in die Planung einzubeziehen oder
- ob eine weitere Kita in Standortnähe erforderlich ist.
Begründung
Dem Ortsbeirat und den Anwohner*innen ist nicht transparent, wann und unter welchen Gesichtspunkten Sondergenehmigungen von bestehenden B-Plänen von Seiten der Stadt erteilt werden. Der Bedarf für die ursprünglich auf dem Gelände geplante Kita wurde von Seiten der Stadt seinerzeit nicht gesehen. In diese Entscheidung wurden die Akteure vor Ort damals leider nicht eingebunden. Mit der Ausweitung der Bebauung im Bereich der Berghöfe ist mit größerem Zuzug von Familien zu rechnen. Da bereits in Vergangenheit die Kitaplätze teilweise nicht ausreichten, ist hier frühzeitig durch Planung und Bau einer weiteren Kita entgegenzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022OFOF 279/12Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BauamtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2022Sie sind hierOFOF 283/12Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BauamtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. September 2022VV 476Erteilung von Sondergenehmigungen durch die BauaufsichtAnfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 424Erteilung von Sondergenehmigungen durch die BauaufsichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und LINKE.