Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen
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Zusammenfassung
Im Frankfurter Westen sollen zukünftige Baumaßnahmen besser koordiniert werden, um wiederholte Baustellen und die damit verbundenen Parkplatzprobleme für Anwohner zu vermeiden. Es wird angeregt, dass zukünftige Arbeiten bereits bei der Planung von Straßen- und Gehwegsanierungen berücksichtigt werden.
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Michaelstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 130613.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Das Nahmobilitätskonzept für Sossenheim wurde laut Magistrat im August 2025 fertiggestellt. Die im Oktober 2025 geplante22.01.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Michaelstraße per E-MailFragen an den Magistrat
71)
In mehreren Fällen ist im Gebiet des Frankfurter Westens zu beobachten, dass nach großflächig angelegten Baumaßnahmen (z. B. Straßen- und Gehwegsanierungen) kurze Zeit darauf an gleicher Stelle erneute Bauarbeiten (wiederholtes Aufbaggern von zuvor sanierten Straßen und Gehwegen) ausgeführt werden. Diese Handhabung führt in vielen Fällen (wie zum Beispiel bei der derzeit beidseitig durchgeführten Baustelle in der Michaelstraße 45 bis 71) dazu, dass jedes Mal erneut ein entsprechendes Halteverbot eingerichtet werden muss. Diese Maßnahmen führen für die Anwohnerinnen und Anwohner mehrmals hintereinander zu einer Verschärfung der Parkplatzproblematik im Umkreis des Baustellengebietes.
Den Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende damit zusammenhängende Fragestellung zu beantworten:
Kann bei zukünftigen Sanierungen im Frankfurter Westen besser sichergestellt werden, dass über die Sanierung hinaus anfallende zukünftige Arbeiten bereits bei Straßen- und Gehwegsanierungen miteinbezogen werden können, um eine weitere Belastung der an der Baustelle beeinträchtigten Anwohnerschaft zu vermeiden?
Kontext
In mehreren Fällen ist im Gebiet des Frankfurter Westens zu beobachten, dass nach großflächig angelegten Baumaßnahmen (z. B. Straßen- und Gehwegsanierungen) kurze Zeit darauf an gleicher Stelle erneute Bauarbeiten (wiederholtes Aufbaggern von zuvor sanierten Straßen und Gehwegen) ausgeführt werden. Diese Handhabung führt in vielen Fällen (wie zum Beispiel bei der derzeit beidseitig durchgeführten Baustelle in der Michaelstraße 45 bis 71) dazu, dass jedes Mal erneut ein entsprechendes Halteverbot eingerichtet werden muss. Diese Maßnahmen führen für die Anwohnerinnen und Anwohner mehrmals hintereinander zu einer Verschärfung der Parkplatzproblematik im Umkreis des Baustellengebietes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2022OFOF 518/6Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022Sie sind hierVV 435Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)Anfrage
- 14. Oktober 2022STST 2437Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)Stellungnahme
- 25. August 2023OFOF 840/6Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmen V02Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023VV 744Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmenAnfrage
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 210Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen