Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Vorgehensweise bei Baumaßnahmen in Frankfurt am Main erläutert, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung mit Versorgungsträgern. Es wird betont, dass Unterbrechungen der Arbeiten in Ausnahmefällen möglich sind, jedoch eine Verschiebung städtischer Baumaßnahmen in der Regel nicht durchführbar ist.
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Michaelstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 130613.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Das Nahmobilitätskonzept für Sossenheim wurde laut Magistrat im August 2025 fertiggestellt. Die im Oktober 2025 geplante22.01.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Michaelstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
71)
Im Zuge der Planung einer Baumaßnahme (zum Beispiel einer Grunderneuerung) fragt der Magistrat im Vorfeld Versorgungsträger zu anstehenden Arbeiten vor und/oder während der Baumaßnahme an. Dieses Vorgehen wurde auch bei der besagten Maßnahme in der Michaelstraße angewandt. In seltenen Fällen kann es aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen zu Unterbrechungen der Arbeiten der Versorger kommen. Da für die ausgeschriebenen städtischen Baumaßnahmen in der Regel terminierte Ausführungszeiträume fest vorgegeben sind, ist eine Verschiebung der städtischen Baumaßnahmen insbesondere bei länger stillstehenden Versorgungsarbeiten unmöglich.
Da die Versorgungsträger grundsätzlich die Versorgung mit beispielsweise Strom, Gas und Telekommunikation sicherzustellen haben, bedarf es bei einer wie zuvor geschilderten Unterbrechung einer Ausnahmegenehmigung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung. In Ausnahmefällen werden dann vereinzelte und durch einen dargelegten Hinderungsgrund ausgesetzte Maßnahmen im Anschluss der städtischen Bauarbeiten unter Auflagen genehmigt. Das war auch in der Michaelstraße der Fall. Dort wurde durch das Versorgungsunternehmen eine Erneuerung des Stromversorgungsnetzes mit der Umstellung der Hausanschlüsse von Freileitung auf Erdkabel vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2022OFOF 518/6Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022VV 435Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)Anfrage
- 14. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2437Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)Stellungnahme
- 25. August 2023OFOF 840/6Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmen V02Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023VV 744Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmenAnfrage
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 210Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab