Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
So wie die Ostzeile auf dem Römerberg für viele Frankfurter identitätsstiftend und dies von der neuen Altstadt auch zu erwarten ist, gilt Entsprechendes für die Bewohner der Stadtteile, in denen noch historische, ähnlich alte Bausubstanz vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2007, ST 1470 Aktenzeichen: 60 3
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 28.06.2007, V 406
entstanden aus Vorlage: OF 444/9 vom 13.06.2007
Betreff:
Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim
Vorgang:
B 357/07
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten,
- ob er bereit ist, sich - in Abstimmung mit den Eigentümern - um Fachwerkfreilegungen zu bemühen;
- ob er ggf. den Eigentümern eine kostenlose Beratung (durch das Denkmalamt) und einen Kostenzuschuss anbieten würde;
- ob diese Maßnahmen unter die Förderung der Fassadenrenovierung (B 357) fallen würden.
Begründung:
So wie die Ostzeile auf dem Römerberg für viele Frankfurter identitätsstiftend und dies von der neuen Altstadt auch zu erwarten ist, gilt Entsprechendes für die Bewohner der Stadtteile, in denen noch historische, ähnlich alte Bausubstanz vorhanden ist.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2007OFOF 444/9Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. Juni 2007Sie sind hierVV 406Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimAnfrage
- 14. September 2007Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1470Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen