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Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2007, ST 1470

Betreff:

Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim

Zu 1.) bis 3.)

Für die Ortsteile Eschersheim und Ginnheim liegen Ortsbilderhaltungssatzungen nach § 172 BauGB vor. Diese zielen zwar vorwiegend auf die Stadtgestalt und nicht auf das Einzelbauwerk ab. Sie stellen aber einen Genehmigungsvorbehalt dar, mit dem auch auf das Erscheinungsbild von Einzelgebäuden Einfluss genommen werden kann.

Das Thema der Fachwerkfreilegung ist in diesen Ortsteilen weniger bedeutend.

In Eschersheim ist die Hofreite Endsbornstraße 1, bestehend aus Scheune, deren Holzwerk aus dem Jahr 1680/81 stammt, und Wohnhaus von 1728 in der Denkmaltopographie verzeichnet.

Die Scheune ist zum überwiegenden Teil als Sichtfachwerk ausgeführt.

Das Wohnhaus ist vollständig verputzt. Nach thermografischer Erkennung ist das Erdgeschoss des Wohnhauses massiv gemauert und nur das Obergeschoss besteht aus Fachwerk, dessen Gefüge auf rein konstruktives Fachwerk hindeutet. Der Verputz ist augenscheinlich in gutem Zustand und eine Fachwerkfreilegung nicht zwingend geboten.

In Ginnheim ist die Woogstraße 43, bestehend aus einem verputzten Fachwerk-Wohnhaus (Baujahr 1601) und einem giebelständigen Nebengebäude (verputztes Fachwerk über gemauertem Erdgeschoss) mit Toranlage als Kulturdenkmal in der Denkmaltopographie verzeichnet.

Eine vorliegende Infrarot-Untersuchung des Wohnhauses lässt auf überwiegend konstruktives Fachwerk über weitgehend gemauertem Erdgeschoss schließen. Für eine endgültige Aussage sind weitere Untersuchungen notwendig. Da der Verputz sehr schadhaft ist, würde sich eine Restaurierung des Objektes lohnen. Bei der Gelegenheit wäre es sinnvoll, das Fachwerk einer genaueren Prüfung hinsichtlich des Erhaltungszustands, der Freilegungswürdigkeit und der Bauhistorie zu unterziehen.

Soweit es um die Förderung von Kulturdenkmälern geht, berät der Magistrat nur die Eigentümer. Die Beratungen sind kostenlos. Bei umfangreichen Renovierungsmaßnahmen ist die Einschaltung eines Architekten ggf. mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Fachwerksanierung sinnvoll.

Kostenzuschüsse können nur im begrenzten Umfang und bei einer im Einzelfall denkmalpflegerisch begründeten Freilegung gewährt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2007OFOF 444/9Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 28. Juni 2007VV 406Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimAnfrage
  3. 14. September 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1470Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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