Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
So wie die Römerberg-Ostzeile für viele Frankfurter identitätsstiftend und dies von der neuen Altstadt auch zu erwarten ist, gilt Entsprechendes für die Bewohner der Stadtteile, in denen noch historische, ähnlich alte Bausubstanz vorhanden ist. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild dieses wesentlichen Bestandteils des Ausbau-Vorhabens machen.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2007, OF 444/9
Betreff:
Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und Ginnheim
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten,
- ob er bereit ist, sich – in Abstimmung mit den Eigentümern – um Fachwerk-Freilegungen zu bemühen;
- ob er ggf. den Eigentümern eine kostenlose Beratung (durch das Denkmalamt) und einen Kostenzuschuss anbieten würde.
Begründung:
So wie die Römerberg-Ostzeile für viele Frankfurter identitätsstiftend und dies von der neuen Altstadt auch zu erwarten ist, gilt Entsprechendes für die Bewohner der Stadtteile, in denen noch historische, ähnlich alte Bausubstanz vorhanden ist. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild dieses wesentlichen Bestandteils des Ausbau-Vorhabens machen.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2007Sie sind hierOFOF 444/9Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. Juni 2007VV 406Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimAnfrage
- 14. September 2007Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1470Freilegung von Fachwerk bei historischen, verputzten Gebäuden in den alten Ortskernen von Eschersheim und GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 3. Einstimmige Annahme