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Teilergebnishaushalt 2007, Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm: Förderung von Fassadenrenovierung

Vorlagentyp: B
30 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.06.2007, B 357

Betreff: Teilergebnishaushalt 2007, Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm: Förderung von Fassadenrenovierung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1470 - E 68 CDU - Um Hauseigentümern einen Anreiz zu bieten die Fassade ihres Hauses zu renovieren oder zu gestalten gibt es in den Kommunen unterschiedliche Ansätze. Diese Ansätze reichen von einem jährlichen Fassadenwettbewerb, wie ihn z. B. die Stadt München durchführt, über Ratgeber für die Fassadengestaltung, wie ihn z. B. die Stadt Wiesbaden für die Innenstadt erstellt hat, bis zur finanziellen Förderung von Fassadenbegrünung, Brandwandbemalung oder Fassadenrenovierung. Spezielle Förderprogramme zur Fassadenrenovierung finden sich insbesondere in Klein- und Mittelstädten mit historischer Altstadt (z. B. Borken, Ulm oder Deggendorf). Zum Teil wird die Förderung als Instrument der Stadterneuerung angewandt und die eingesetzten Fördermittel stammen teilweise aus der Städtebauförderung. Förderprogramme in größeren Städten konnten bei der knappen Zeit für eine Recherche noch nicht ermittelt werden. Die Gestaltung der Fassaden spielt auch in den bestehenden Fördergebieten in Frankfurt am Main eine besondere Rolle. An erster Stelle muss hier das Fördergebiet Alt-Sachsenhausen genannt werden. Sofern ein Eigentümer die Gestaltung der Fassade am Farbleitplan orientiert, erhält er einen höheren Förderbetrag. Eine Förderung bedingt jedoch immer eine Modernisierung oder Instandsetzung, eine Fassadenrenovierung allein wäre nicht förderfähig. Ähnlich ist es im Fördergebiet Bahnhofsviertel, wo die Fassadenrenovierung ebenfalls zur Erhöhung der Förderung führen kann, als einzelne Maßnahme aber nicht zu einer Förderung führen würde. Beiden Gebieten ist gemeinsam, dass das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse angestrebt wird, und nicht nur eine Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der Quartiere. Der Magistrat befürwortet die Einrichtung eines Förderprogramms für Fassaden, das stadtweit zum Einsatz kommen kann, und nicht mit den umfangreichen Verfahrensregeln der bestehenden Fördergebiete verknüpft ist. Durch den Einsatz geringer Fördermittel kann nach den Erfahrungen anderer Städte ein nachhaltiger Effekt erzielt werden. Der Magistrat schlägt vor, die finanzielle Förderung von Fassadenrenovierungen in folgenden Gebieten mit Vorrang einzusetzen: - Stadterneuerungsgebieten (sowohl Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" , als auch kommunales Programm "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften", und Stadtumbau-West); - Erhaltungssatzungsgebieten; - Stadtteilzentren (B-Zentren) und Ortsteilzentren (C-Zentren). Darüber hinaus ist eine Förderung auf Initiative des Magistrates in Einzelfällen auch außerhalb der genannten Gebiete sinnvoll, da die Verhandlungen mit den Eigentümern erleichtert werden können. Da nur eine Anreizförderung gewährt werden soll und noch keine Klarheit über die Festlegung von Fördergebieten besteht, erscheint eine finanzielle Ausstattung einer Haushaltsstelle mit 500.000 €/jährlich zunächst ausreichend. Nach einer Zwischenbilanz nach ca. zwei Jahren sollte entschieden werden, ob der Ansatz ausreichend ist oder erhöht werden sollte.Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2007, OF 436/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. Dezember 2006EE 68Teilergebnishaushalt 2007 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm: Förderung von FassadenrenovierungEtatantrag · CDU
  2. 1. Juni 2007Sie sind hier
    BB 357Teilergebnishaushalt 2007, Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm: Förderung von Fassadenrenovierung
    Magistratsbericht
  3. 13. Juni 2007OFOF 436/9Zustand der Gebäude ... im Hinblick auf Graffiti-SchmierereienOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 28. Juni 2007VV 407Zustand der Gebäude im Hinblick auf Graffiti-SchmierereienAnfrage
  5. 17. Juli 2007Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1214Zustand der Gebäude im Hinblick auf Graffiti-SchmierereienStellungnahme
  6. 8. Oktober 2010MM 204Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege - Richtlinien zur Vergabe von WohnungsbaumittelnMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 15
Sitzung 13 · 15.06.2007
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 14 · 18.06.2007
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 13 · 18.06.2007
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 13 · 21.06.2007
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgREP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und REP gegen BFF (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 13 · 22.06.2007
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 14 · 22.06.2007
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 13 · 26.06.2007
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 13 · 26.06.2007
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 13 · 28.06.2007
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 406 2007 Auskunftsersuchen V 407 2007 1. Die Vorlage OF 444/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen und folgender dritter Spiegelstrich im Tenor angefügt wird: "ob diese Maßnahmen unter die Förderung der Fassadenrenovierung (B 357) fallen würden." 2. Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 436/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
Linke.wasg (Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 14 · 28.06.2007
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke.wasgFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 15 · 21.08.2007
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 14 · 21.08.2007
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 15 · 21.08.2007
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 14 · 21.08.2007
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 14 · 21.08.2007
TO II, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 27.08.2007
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und NPD (= Kenntnis)

OBR 14
Sitzung 14 · 03.09.2007
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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