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Vorgesehene S-Bahn-Station „Ginnheim“

Vorlagentyp: V
87 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.03.2017, V 391 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 24.02.2017

Betreff: Vorgesehene S-Bahn-Station "Ginnheim" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob bereits ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde bzw. wann dies beabsichtigt ist; 2. ob bereits Pläne (Vorentwurfsplanung, Entwurfspläne, Ausführungspläne) für die S-Bahn-Station, seine straßenverkehrliche Anbindung und den Vorplatz (Stellplätze usw.) vorliegen; 3. wann die Pläne ggf. öffentlich ausgelegt werden; 4. welche Verknüpfungen mit Straßen- und/oder U-Bahnen sowie Buslinien in unmittelbarer räumlicher Anbindung zeitnah zu einer Stationserrichtung vorgesehen sind; 5. über die voraussichtliche Höhe der Kosten; 6. ob und ggf. mit welchen Beträgen die S-Bahn-Station in den Haushalt bzw. in die Haushalte eingestellt ist/werden sollen; 7. wie sich der Bauzeitenplan darstellt, also wann mit dem Vorhaben begonnen werden soll und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist; 8. mit welchem wöchentlichen Fahrgastaufkommen und mit welchen Personenzahlen als Umsteiger gerechnet wird; 9. ob das Stationsgebäude mit Außenanlagen im Falle einer Finanzierung durch die Stadt auch im Eigentum der Stadt verbleibt oder welche anderen Eigentumsformen vorgesehen sind. Ferner wird der Magistrat gebeten, 10. dem Ortsbeirat 9 die Pläne, soweit diese bereits vorhanden sind, kurzfristig vorzustellen.

Begründung: Nach gegebenem Informationsstand soll die S-Bahn-Station "Ginnheim" von der Stadt Frankfurt finanziert werden. Dennoch ist laut Vorgabe des Eisenbahnbundesamtes (EBA) ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Das gilt auch dann, wenn die Deutsche Bahn AG das Gelände für die Station zur Verfügung stellen sollte. Im Stadtteil Ginnheim würde eine S-Bahn-Station nur eine Randlage einnehmen. Da der Kernbereich von Ginnheim bereits über Straßenbahn und U-Bahn sowie Buslinien verkehrsmäßig erschlossen ist, würde eine S-Bahn-Station nur in Form einer Verknüpfungsstelle, z. B. in den Vordertaunus, Sinn machen; und das auch nur, wenn die Verknüpfung in zeitlicher Einheit mit der Station geschaffen würde. Es wird davon ausgegangen, dass dem Ortsbeirat 9 früher vorgestellte Pläne inzwischen ebenso überholt sind, wie das ursprüngliche Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 24. Februar 2017OFOF 216/9Vorgesehene S-Bahn-Station „Ginnheim“Ortsbeiratsantrag · FDP, BFF
  2. 16. März 2017Sie sind hier
    VV 391Vorgesehene S-Bahn-Station „Ginnheim“
    Anfrage
  3. 8. September 2017STST 1778Vorgesehene S-Bahn-Station "Ginnheim"Stellungnahme
  4. 23. Februar 2018STST 456Vorgesehene S-Bahnstation "Ginnheim"Stellungnahme
  5. 1. Juni 2018OFOF 472/9S- Bahnhof Ginnheim: Planungen vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 14. Juni 2018OMOM 3365S-Bahnhof „Ginnheim“: Planungen vorstellenDirektanregung
  7. 29. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 2026S-Bahnhof "Ginnheim": Planungen vorstellenStellungnahme
  8. 17. November 2020OFOF 919/9Fahrgastzahlenprognose für die S-Bahn-Station „Ginnheim“ nach geplantem Lückenschluss der U 4Ortsbeiratsantrag · BFF

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 14 · 24.08.2017
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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