Vorgesehene S-Bahn-Station „Ginnheim“
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
"Ginnheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob er bereits ein Planfeststellungs-Verfahren eingeleitet hat bzw. wann er dies beabsichtigt; - ob bereits Pläne (Vorentwurfsplanung, Entwurfspläne, Ausführungspläne) für den S-Bahn-Halt, seine straßenverkehrliche Anbindung und den Vorplatz (Stellplätze usw.) vorliegen; - wann er die Pläne ggf. öffentlich auszulegen beabsichtigt; - welche Verknüpfungen er mit Straßen- und/oder U-Bahnen sowie Buslinien in unmittelbarer räumlicher Anbindung zeitnah zu einer Stations-Errichtung vorgesehen hat; - über die voraussichtliche Höhe der Kosten; - ob und ggf. mit welchen Beträgen die S-Bahn-Station in den Haushalt bzw. in die Haushalte eingestellt ist/werden sollen; - wie sich der Bauzeitenplan darstellt, also wann mit dem Vorhaben begonnen werden soll und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist; - mit welchem wöchentlichen Fahrgastaufkommen und mit welchen Personenzahlen als Umsteiger gerechnet wird; - ob das Stations-Gebäude mit Außenanlagen im Falle einer Finanzierung durch die Stadt auch im Eigentum der Stadt verbleibt oder welche anderen Eigentumsformen vorgesehen sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, - dem Ortsbeirat 9 Pläne, soweit diese bereits vorhanden sind, kurzfristig vorzustellen. Begründung: Nach gegebenem Informationsstand soll die S-Bahn-Station von unserer Stadt finanziert werden. Dennoch ist laut Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ein Planfeststellungs-Beschluss erforderlich. Das gilt auch dann, wenn die DB AG das Gelände für die Station zur Verfügung stellen sollte. Im Stadtteil Ginnheim würde eine S-Bahn-Station nur eine Randlage einnehmen. Da der Kernbereich von Ginnheim bereits über Straßen- und U-Bahn sowie Buslinien verkehrsmäßig erschlossen ist, würde eine S-Bahn-Station nur in Form einer Verknüpfungsstelle, z. B. in den Vordertaunus, Sinn machen; und das auch nur, wenn die Verknüpfung in zeitlicher Einheit mit der Station geschaffen würde. Es wird davon ausgegangen, dass dem Ortsbeirat 9 früher vorgestellte Pläne inzwischen ebenso überholt sind wie das ursprüngliche Konzept.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2017, OF 216/9
Betreff: Vorgesehene S-Bahn-Station "Ginnheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob er bereits ein Planfeststellungs-Verfahren eingeleitet hat bzw. wann er dies beabsichtigt; - ob bereits Pläne (Vorentwurfsplanung, Entwurfspläne, Ausführungspläne) für den S-Bahn-Halt, seine straßenverkehrliche Anbindung und den Vorplatz (Stellplätze usw.) vorliegen; - wann er die Pläne ggf. öffentlich auszulegen beabsichtigt; - welche Verknüpfungen er mit Straßen- und/oder U-Bahnen sowie Buslinien in unmittelbarer räumlicher Anbindung zeitnah zu einer Stations-Errichtung vorgesehen hat; - über die voraussichtliche Höhe der Kosten; - ob und ggf. mit welchen Beträgen die S-Bahn-Station in den Haushalt bzw. in die Haushalte eingestellt ist/werden sollen; - wie sich der Bauzeitenplan darstellt, also wann mit dem Vorhaben begonnen werden soll und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist; - mit welchem wöchentlichen Fahrgastaufkommen und mit welchen Personenzahlen als Umsteiger gerechnet wird; - ob das Stations-Gebäude mit Außenanlagen im Falle einer Finanzierung durch die Stadt auch im Eigentum der Stadt verbleibt oder welche anderen Eigentumsformen vorgesehen sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, - dem Ortsbeirat 9 Pläne, soweit diese bereits vorhanden sind, kurzfristig vorzustellen.
Begründung: Nach gegebenem Informationsstand soll die S-Bahn-Station von unserer Stadt finanziert werden. Dennoch ist laut Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ein Planfeststellungs-Beschluss erforderlich. Das gilt auch dann, wenn die DB AG das Gelände für die Station zur Verfügung stellen sollte. Im Stadtteil Ginnheim würde eine S-Bahn-Station nur eine Randlage einnehmen. Da der Kernbereich von Ginnheim bereits über Straßen- und U-Bahn sowie Buslinien verkehrsmäßig erschlossen ist, würde eine S-Bahn-Station nur in Form einer Verknüpfungsstelle, z. B. in den Vordertaunus, Sinn machen; und das auch nur, wenn die Verknüpfung in zeitlicher Einheit mit der Station geschaffen würde. Es wird davon ausgegangen, dass dem Ortsbeirat 9 früher vorgestellte Pläne inzwischen ebenso überholt sind wie das ursprüngliche Konzept.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. Februar 2017Sie sind hierOFOF 216/9Vorgesehene S-Bahn-Station „Ginnheim“Ortsbeiratsantrag · FDP, BFF
- 16. März 2017VV 391Vorgesehene S-Bahn-Station „Ginnheim“Anfrage
- 8. September 2017STST 1778Vorgesehene S-Bahn-Station "Ginnheim"Stellungnahme
- 23. Februar 2018STST 456Vorgesehene S-Bahnstation "Ginnheim"Stellungnahme
- 1. Juni 2018OFOF 472/9S- Bahnhof Ginnheim: Planungen vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juni 2018OMOM 3365S-Bahnhof „Ginnheim“: Planungen vorstellenDirektanregung
- 29. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 2026S-Bahnhof "Ginnheim": Planungen vorstellenStellungnahme
- 17. November 2020OFOF 919/9Fahrgastzahlenprognose für die S-Bahn-Station „Ginnheim“ nach geplantem Lückenschluss der U 4Ortsbeiratsantrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Erster und letzter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung LINKE. Restliche Spiegelstriche: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)