Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des Siedlungsbeschränkungsbereiches
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Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 325 entstanden aus Vorlage: OF 312/5 vom 11.01.2017
Betreff: Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des Siedlungsbeschränkungsbereiches Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Konsequenzen aus der Studie der fdc Airport Consulting zur Entwicklung des Fluglärms seit Eröffnung der Nordwestlandebahn 20111 zieht der Magistrat, und ist geplant, die Lärmschutzzonen entsprechend anzupassen?
- Welchen Einfluss hat eine Veränderung des Siedlungsbeschränkungsbereiches auf Zahlungen, die Fraport für verlärmte Immobilien in dem bestehenden Siedlungsbeschränkungsbereich zu leisten hat? Begründung: Eine Anpassung der Lärmschutzbereiche ist vor dem Hintergrund des § 4 Absatz 6 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm möglich. Demnach ist alle zehn Jahre zu überprüfen, ob die Lärmbelastung sich in den festgesetzten Lärmschutzbereichen wesentlich verändert hat. Die derzeitigen Lärmschutzbereiche wurden aufgrund von Prognosen für die Lärmentwicklung bei jährlich 701.000 Flugbewegungen festgelegt. Eine Studie der fdc Airport Consulting für die Stadt Offenbach2 zeigt auf, dass der bei 701.000 Flugbewegungen angenommene Lärm bereits jetzt bei ca. 470.000 Flugbewegungen im Jahr 2015 an Messpunkten in Offenbach erreicht wurde. Eine Veränderung i. S. d. § 4 Absatz 6 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist daher vor dem Hintergrund der Studie der fdc Airport Consulting anzunehmen. Insoweit besteht Interesse zu erfahren, welche Konsequenzen eine mögliche Veränderung der Lärmschutzzonen mit sich bringt. 1Abrufbar unter: http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/to p_3_-_antrag_offenbach_zu_verbindlichen_navigationsanforderungen__23.5.2016.pdf. 2 Siehe Seite 11 f. der Studie. Abrufbar unter: http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/to p_3_-_antrag_offenbach_zu_verbindlichen_navigationsanforderungen__23.5.2016.pdf Anlage Anlage 1 (ca. 76 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2017OFOF 312/5Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2017Sie sind hierVV 325Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesAnfrage
- 21. April 2017STST 750Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesStellungnahme
- 23. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2081Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen