Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des Siedlungsbeschränkungsbereiches
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 750
Betreff: Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des Siedlungsbeschränkungsbereiches Vorläufige Stellungnahme: In der o.a. Angelegenheit hat der Magistrat seine Beratung noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2017OFOF 312/5Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2017VV 325Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesAnfrage
- 21. April 2017Sie sind hierSTST 750Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesStellungnahme
- 23. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2081Konsequenzen aus einer Veränderung der Fluglärmentwicklung bzw. des SiedlungsbeschränkungsbereichesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab