Einfluss der Lärmobergrenzen auf den Siedlungsbeschränkungsbereich
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Siedlungsbeschränkungsbereich Der Ortsbeirat fragt den Magistrat - Sind die Flächenberechnungen des Siedlungsbeschränkungsbereichs, die auf Grund des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens in den Landesentwicklungsplan eingetragen wurden, kompatibel mit den Flächenberechnungen auf Grund der geplanten Einführung der Lärmobergrenzen? - Wenn nein, warum nicht? - Besteht die Möglichkeit, den Siedlungsbeschränkungsbereich zu verändern, wenn Lärmobergrenzen eingeführt werden? - Wenn ja, kann dies Einfluss auf die Entschädigungszahlungen haben, die Fraport für verlärmte Immobilien in den bestehenden Siedlungsbeschränkungsbereichen zu leisten hat? Begründung: Da Lärmobergrenzen schon im Mediationsergebnis zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gefordert wurden, ist zu begrüßen, dass diese nun endlich eingeführt werden sollen. Das Konzept sieht vor, die Fläche zu reduzieren, die gemäß Annahme des Planfeststellungsbeschluss bei maximaler Anzahl von Flugbewegungen höchstbetroffen wären. Wenn dadurch der Siedlungsbeschränkungsbereich im Ortsbezirk 5 reduziert werden kann, würde dies die Suche nach dringend benötigten Erweiterungsflächen erleichtern. Andererseits möchte der Ortsbeirat nicht, dass Fraport dieses Potential für Sparmaßnahmen erschließt.
Inhalt
Antrag vom 03.01.2017, OF 304/5
Betreff: Einfluss der Lärmobergrenzen auf den Siedlungsbeschränkungsbereich Der Ortsbeirat fragt den Magistrat - Sind die Flächenberechnungen des Siedlungsbeschränkungsbereichs, die auf Grund des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens in den Landesentwicklungsplan eingetragen wurden, kompatibel mit den Flächenberechnungen auf Grund der geplanten Einführung der Lärmobergrenzen? - Wenn nein, warum nicht? - Besteht die Möglichkeit, den Siedlungsbeschränkungsbereich zu verändern, wenn Lärmobergrenzen eingeführt werden? - Wenn ja, kann dies Einfluss auf die Entschädigungszahlungen haben, die Fraport für verlärmte Immobilien in den bestehenden Siedlungsbeschränkungsbereichen zu leisten hat?
Begründung: Da Lärmobergrenzen schon im Mediationsergebnis zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gefordert wurden, ist zu begrüßen, dass diese nun endlich eingeführt werden sollen. Das Konzept sieht vor, die Fläche zu reduzieren, die gemäß Annahme des Planfeststellungsbeschluss bei maximaler Anzahl von Flugbewegungen höchstbetroffen wären. Wenn dadurch der Siedlungsbeschränkungsbereich im Ortsbezirk 5 reduziert werden kann, würde dies die Suche nach dringend benötigten Erweiterungsflächen erleichtern. Andererseits möchte der Ortsbeirat nicht, dass Fraport dieses Potential für Sparmaßnahmen erschließt.Nebenvorlage: Antrag vom 11.01.2017, OF 312/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017Sie sind hierOFOF 304/5Einfluss der Lärmobergrenzen auf den SiedlungsbeschränkungsbereichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2017VV 324Einfluss der Lärmobergrenzen auf den SiedlungsbeschränkungsbereichAnfrage
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1456Einfluss der Lärmobergrenzen auf den SiedlungsbeschränkungsbereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme