Einfluss der Lärmobergrenzen auf den Siedlungsbeschränkungsbereich
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Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 324 entstanden aus Vorlage: OF 304/5 vom 03.01.2017
Betreff: Einfluss der Lärmobergrenzen auf den Siedlungsbeschränkungsbereich Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Sind die Flächenberechnungen des Siedlungsbeschränkungsbereichs, die aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens in den Landesentwicklungsplan eingetragen wurden, kompatibel mit den Flächenberechnungen aufgrund der geplanten Einführung der Lärmobergrenzen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Besteht die Möglichkeit, den Siedlungsbeschränkungsbereich zu verändern, wenn Lärmobergrenzen eingeführt werden?
- Wenn ja, kann dies Einfluss auf die Entschädigungszahlungen haben, die Fraport für verlärmte Immobilien in den bestehenden Siedlungsbeschränkungsbereichen zu leisten hat? Begründung: Da Lärmobergrenzen schon im Mediationsergebnis zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gefordert wurden, ist zu begrüßen, dass diese nun endlich eingeführt werden sollen. Das Konzept sieht vor, die Fläche zu reduzieren, die gemäß Annahme des Planfeststellungsbeschlusses bei maximaler Anzahl von Flugbewegungen höchstens betroffen wären. Wenn dadurch der Siedlungsbeschränkungsbereich im Ortsbezirk 5 reduziert werden kann, würde dies die Suche nach dringend benötigten Erweiterungsflächen erleichtern. Andererseits möchte der Ortsbeirat nicht, dass Fraport dieses Potenzial für Sparmaßnahmen erschließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017OFOF 304/5Einfluss der Lärmobergrenzen auf den SiedlungsbeschränkungsbereichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2017Sie sind hierVV 324Einfluss der Lärmobergrenzen auf den SiedlungsbeschränkungsbereichAnfrage
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1456Einfluss der Lärmobergrenzen auf den SiedlungsbeschränkungsbereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.