Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 324 entstanden aus Vorlage: OF 63/13 vom 06.03.2012
Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Niedereschbacher Straße, Ecke Kurmarkstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Niedereschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links-Kreuzung ist?
Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Niedereschbacher Straße zu Rechts-vor-Links-Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Niedereschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links-Regelung eher gehemmt, denn gefördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 63/13Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012Sie sind hierVV 324Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeAnfrage
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 920Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen