Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920
Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Magistrat nimmt die Anfrage zum Anlass, die bezeichnete Örtlichkeit in die bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen, so dass an der genannten Kreuzung künftig auch eine "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 63/13Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012VV 324Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeAnfrage
- 11. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 920Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab