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Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920

Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Magistrat nimmt die Anfrage zum Anlass, die bezeichnete Örtlichkeit in die bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen, so dass an der genannten Kreuzung künftig auch eine "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2012OFOF 63/13Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. März 2012VV 324Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeAnfrage
  3. 11. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 920Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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