Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailBegründung
Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Nieder-Eschbacher Straße, Ecke Kurmarckstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links Kreuzung ist? Begründung: Auf Anregung und Antrag des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße zu Rechts-vor-Links Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Nieder-Eschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive, sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links Regelung eher gehemmt, denn gefördert.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2012, OF 63/13
Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Nieder-Eschbacher Straße, Ecke Kurmarckstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links Kreuzung ist?
Begründung: Auf Anregung und Antrag des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße zu Rechts-vor-Links Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Nieder-Eschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive, sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links Regelung eher gehemmt, denn gefördert.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012Sie sind hierOFOF 63/13Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012VV 324Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeAnfrage
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 920Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme