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Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: OFCDU
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Nieder-Eschbacher Straße, Ecke Kurmarckstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links Kreuzung ist? Begründung: Auf Anregung und Antrag des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße zu Rechts-vor-Links Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Nieder-Eschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive, sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links Regelung eher gehemmt, denn gefördert.

Inhalt

Antrag vom 06.03.2012, OF 63/13

Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Nieder-Eschbacher Straße, Ecke Kurmarckstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links Kreuzung ist?

Begründung: Auf Anregung und Antrag des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße zu Rechts-vor-Links Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Nieder-Eschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive, sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links Regelung eher gehemmt, denn gefördert.Beratung im Ortsbeirat: 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2012Sie sind hier
    OFOF 63/13Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. März 2012VV 324Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeAnfrage
  3. 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 920Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 7
Angenommen
Auskunftsersuchen V 324 2012 Die Vorlage OF 63/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen