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Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022

Vorlagentyp: V
4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger im Ortsbezirk 7 ist von großer Bedeutung, da viele Eltern auf Betreuungsplätze angewiesen sind. Es wird gefordert, dass der Magistrat die bestehenden Defizite in der Betreuungssituation adressiert und Lösungen präsentiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 12.04.2022 antworten müssen. Seit 1660 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Nach wie vor ist das Defizit an Betreuungsplätzen für Schulkinder ein großes Problem im Ortsbezirk 7. Besonders betroffen sind die Eltern von Grundschulkindern, die oft monatelang einen Platz suchen und aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten, dem Alter des Kindes und seiner Schulzeiten besonders auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes angewiesen sind. Mehrfach wurde das Thema schon an den Ortsbeirat herangetragen und Bürgerinnen und Bürger haben lautstark und zu Recht ihren Unmut über die derzeitige Situation geäußert. Neben den Kapazitätsdefiziten der Grundschulen ist dies ein weiteres großes Problem im Ortsbezirk 7. Nach wie vor ist dem Ortsbeirat an einer guten Auslastung und Versorgungssituation der Betreuungsstätten gelegen. Die Antworten des Magistrats aus den Stellungnahmen ST 1734 und ST 1549, bieten keine langfristigen Lösungsoptionen an und lösen somit das Problem nicht.

Deshalb resultieren aus diesen Stellungnahmen zur Situation der nachschulischen Betreuung der Grundschulkinder in Rödelheim, gerade aufgrund der Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern, folgende Fragen:

  1. Wurde die aus dem statistischen Material erhobene Bedarfsberechnung vom 31.12.2020 bereits ausgewertet und mit welchem Ergebnis?
  2. Wie viele Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits über das Kindernet für einen Hortplatz/eine nachschulische Betreuung angemeldet?
  3. Stimmen die statistisch erhobenen Zahlen mit den Anmeldungen über das Kindernet überein?
  4. Gibt es aus den Betreuungseinrichtungen bereits Prognosen, wie viele Betreuungsplätze zum Schuljahresbeginn 2022/2023 zur Verfügung stehen werden? Wenn ja, werden sie die Bedarfe decken?
  5. Wie ist der Sachstand des geplanten Baus auf dem Gelände des Kinderzentrums 104 im Biedenkopfer Weg? Hier sollte ein Betreuungsangebot für 42 Grundschulkinder geschaffen werden.
  6. Wie ist der Sachstand bezüglich der Suche der Stadtverwaltung nach einer geeigneten Immobilie?
  7. Zwischenzeitlich sind Planungsmittel für die Entwicklung der Michael-Ende-Schule als Ganztagsschule vorhanden. Wie ist der Stand der Planung, da 2019 mit der Durchführung der Phase 0 begonnen werden sollte?
  8. Wie weit ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für Grundschulen und Schulen mit Grundstufen? Kann damit sichergestellt werden, dass Kinder in Frankfurt vergleichbare Betreuungsangebote erhalten, sowohl in Qualität als auch in Länge pro Tag?
  9. Wie steht es mit dem "Pakt für den Nachmittag" ? Wie werden Träger der außerschulischen Jugendbildung angesprochen, wie ist die Entgeltregelung und wie ist die Resonanz? Welche Erfahrungen hat die Stadt Frankfurt bisher mit dem "Pakt für den Nachmittag" gemacht, welches Verbesserungspotential wird gesehen und wie ist geplant dieses anzugehen?
  10. Wie wird sichergestellt, dass Kinder in Familien mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z. B. erwerbstätige Alleinerziehende) einen Platz erhalten?
  11. Warum ist der Magistrat seit Januar 2020 nicht in der Lage, die Fragen des Ortsbeirats zur Situation der Kinderbetreuung fristgerecht zu beantworten?

Kontext

Nach wie vor ist das Defizit an Betreuungsplätzen für Schulkinder ein großes Problem im Ortsbezirk 7. Besonders betroffen sind die Eltern von Grundschulkindern, die oft monatelang einen Platz suchen und aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten, dem Alter des Kindes und seiner Schulzeiten besonders auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes angewiesen sind. Mehrfach wurde das Thema schon an den Ortsbeirat herangetragen und Bürgerinnen und Bürger haben lautstark und zu Recht ihren Unmut über die derzeitige Situation geäußert. Neben den Kapazitätsdefiziten der Grundschulen ist dies ein weiteres großes Problem im Ortsbezirk 7. Nach wie vor ist dem Ortsbeirat an einer guten Auslastung und Versorgungssituation der Betreuungsstätten gelegen. Die Antworten des Magistrats aus den Stellungnahmen ST 1734 und ST 1549, bieten keine langfristigen Lösungsoptionen an und lösen somit das Problem nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Januar 2022 brachte der Ortsbeirat 7 diese Anfrage ein. Sie geht auf OF 392/7 zurück — Ortsbeiratsantrag von die_farbechten-Linke, beschlossen am 8. April 2024. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 24. Oktober 2022 mit der Stellungnahme ST 2469. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 40 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 11 · 28.06.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 12 · 06.09.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 13 · 04.10.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 14 · 01.11.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 4

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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