Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549
Betreff: Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen Im Planungsbezirk Rödelheim sind derzeit insgesamt 72 Kinder auf Wartelisten für einen Betreuungsplatz in der Schulkindbetreuung. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule sind insgesamt 46 Kinder und im Schulbezirk der Brentanoschule 25 Kinder auf Wartelisten für die Betreuungseinrichtungen Hort und Erweiterter Schulischen Betreuung im jeweiligen Grundschulbezirk. Zum 01.08.2019 werden insgesamt 371 Betreuungsplätze für Schulkinder im Hort und in der Erweiterten Schulischen Betreuung im Stadtteil Rödelheim angeboten. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule stehen zu diesem Zeitpunkt 234 Betreuungsplätze für dieses Alterssegment zur Verfügung. Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die bestehende Erweiterte Schulische Betreuung mit 50 Plätzen um 10 Plätze auf 60 erhöht. Die Schulleitung und Träger sehen darüber hinaus leider keine Möglichkeit weitere Plätze zu schaffen. Des Weiteren ist eine Erweiterung der Platzkapazitäten der Kath. Kita St. Antonius, um eine Hortgruppe mit 20 Plätzen in Planung. Der Zeitpunkt der Fertigstellung steht noch nicht fest. Im Schulbezirk der Brentanoschule stehen zum 01.08.2019, 137 Betreuungsplätze für Schulkinder zur Verfügung. Die Schulleitung der Brentanoschule und der Träger sehen keine Möglichkeit, kurzfristig mehr Plätze zu schaffen. Die Plätze der Erweiterten Schulischen Betreuung können nur im Einvernehmen mit den Beteiligten aufgestockt werden. Ein gemeinsames Gespräch mit dem Dezernat für Integration und Bildung, der Schulleitung und dem Träger hat am 18. Juni 2019 stattgefunden. Es konnte ein Rahmen für weitere Erhöhungen der ESB-Plätze gesteckt werden. Ein Folgegespräch ist für Oktober 2019 geplant. Die herausfordernde Betreuungssituation im Stadtteil Rödelheim bzw. Schulbezirk Michael-Ende-Schule und Brentanoschule ist dem Magistrat bekannt, sodass einerseits zu Beginn des kommenden Schuljahres 2019/2020 20 neue ESB-Plätze geschaffen werden und Ausbauplanungen im Betreuungssegment Hort verfolgt werden. Nach wie vor werden geeignete Liegenschaften gesucht und geprüft werden. Aktuell ist keine geeignete Immobilie gefunden worden.
Zu 2.: Eine Vertreterin der Elterninitiative informierte am 12.02.2019 per Mail darüber, dass sie am gleichen Tag in der Ortsbeiratssitzung wegen "fehlender Hortplätze" im Schulbezirk der Brentanoschule anfragen werden. Auf unsere Antwort vom 13.02.19 mit Rückfragen an die Initiative haben wir bisher keine Rückmeldung erhalten. Das Dezernat für Integration und Bildung hält den Kontakt zur Elterninitiative und informiert sie über die weiteren Entwicklungen.
Zu 3.: Informationen zur Beantwortung der Fragestellungen, welche das Amt für Bau und Immobilien betreffen, sind in dem vorgebenden Zeitfenster nicht darstellbar.
Zu 4.: Das Stadtschulamt rechnet bei der Bedarfsermittlung mit der Anzahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen. Diese wird der Anzahl der im Einwohnermeldewesen gemeldeten Kinder in den jeweiligen Regionen gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich der Versorgungsgrad. Der Bedarfsberechnungen für die Schul-Planungsbezirke werden auf der Grundlage der Kinderzahlen des Bürgeramts generiert, hierbei handelt es sich um zwei Sonderauswertungen zu den Stichtagen 31.12. und 30.06. eines jeweiligen Jahres. Der aktuelle Versorgungsgrad wird in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschul- kinder berechnet. Das Versorgungsziel ist im Kindertagesstätten-Entwicklungsplan beschrieben und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden (zuletzt B310 von 25.11.2016, Beschluss der StVV §1004 vom 23.02.2017). Die Planung für den Hortbereich beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Angebot in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten ist (§ 24 SBG VIII.KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder weder nach dem SGB VIII noch nach dem Hessischen Landesrecht (Hessisches Kinder-und Jugendhilfegesetz - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) kein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Hortplatz oder einen schulischen Betreuungsplatz.
Zu 5.: Die Wohnungsbaumaßnahmen im Besonderen die Maßnahme B 48 südlich der Rödelheimer Landstraße, (Schönhofviertel) werden mit 1500 Wohneinheiten bereits in der Schul- und Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Neben der Realisierung einer Grundschule mit einem ganztägigen Betreuungskonzept werden 6 Kindertageseinrichtungen mit 22 Betreuungsgruppen zur Bedarfsdeckung geplant.
Zu 6.: Das Dezernat Integration und Bildung hat bereits neben den Bestrebungen einen Rechtsanspruch für eine nachschulische Betreuung für Grundschulkinder zu realisieren, die Schaffung von Betreuungsplätzen für die Altersgruppe der Grundschulkinder priorisiert und setzt mit Hochdruck den Ausbau in den Betreuungssegmenten der Erweiterten Schulischen Betreuung als auch in Horten und in der Kindertagespflege fort. Perspektivisch entwickelt das Stadtschulamt auf Grundlage eines Magistratsbeschlusses aus dem Jahr 2017 aktuell ein Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, ein einheitliches kommunales Förderprogramm samt Integration der Landesressourcen zu erarbeiten, welches die strukturellen Voraussetzungen für die Betreuungsplatzgarantie für Grundschulkinder im Hinblick auf das Eintreten des Rechtsanspruchs auf kommunaler Seite schafft. Dieser Prozess erfolgt unter Einbeziehung von Schule, Jugendhilfe, weiteren Bildungsakteuren, Eltern, Schülerinnen und Schüler und soll im Herbst 2019 abgeschlossen werden, in der Form, dass sich konkrete Maßnahmen für die Umsetzung des Konzepts ableiten und anschließend in eine Pilotierungsphase überführen lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2018OFOF 334/7Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-OstOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2019OMOM 4142Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-OstDirektanregung
- 26. April 2019OFOF 364/7Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 14. Mai 2019OMOM 4666Notfallplan für Kinderbetreuung erstellenDirektanregung
- 14. Mai 2019OFOF 366/7Notfallplan für Kinderbetreuung erstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Mai 2019OMOM 4665Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffenDirektanregung
- 12. August 2019Sie sind hierSTST 1549Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffenStellungnahme
- 2. September 2019STST 1734Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-OstStellungnahme
- 12. November 2019OFOF 427/7Bedarf an Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2020/2021Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Mai 2020STST 1087Notfallplan für Kinderbetreuung erstellenStellungnahme
- 4. Mai 2021OFOF 4/7Welche Planungen gibt es, um den Bedarf an nachschulischer Betreuung für die Grundschulkinder in Rödelheim zu decken?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE.
- 4. Mai 2021OMOM 19Welche Planungen gibt es, um den Bedarf an nachschulischer Betreuung für die Grundschulkinder in Rödelheim zu decken?Direktanregung
- 4. Januar 2022OFOF 97/7Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
- 3. Juni 2022STST 1352Welche Planungen gibt es, um den Bedarf an nachschulischer Betreuung für die Grundschulkinder in Rödelheim zu decken?Stellungnahme
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 234 WochenSTST 1332Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab