Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in Höchst
Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird die Einrichtung von WLAN im Stadtteilkinderhaus Höchst beantragt. Dies ist notwendig, um den Kindern eine digitale Unterstützung bei den Hausaufgaben zu ermöglichen und die pädagogische Arbeit zu verbessern. Die schnelle Umsetzung wird als wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Bildungseinrichtungen angesehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Das Kinderhaus Höchst arbeitet mit Grundschulkindern, die nach der Schule spielerisch und pädagogisch betreut werden. Hierbei besteht enger Kontakt zwischen dem Lehrerkollegium und dem Betreuerinnen- und Betreuerteam. Neben dem gemeinsamen Spielen werden schulische Hausaufgaben betreut. Im Rahmen der Digitalisierung erhalten Schülerinnen und Schüler zunehmend Aufgaben, die ohne Internetzugang nicht lösbar sind. Nicht zuletzt durch Corona wird es immer wichtiger, auch medienpädagogisch zu arbeiten, und die Kinder digital bei den Hausaufgaben unterstützen zu können. Im Kinderhaus Höchst existiert im Büro lediglich eine LAN-Verbindung. Diese reicht bei weitem nicht aus, um die vielseitigen Aufgaben einer guten und nachschulischen Kinderbetreuung erledigen zu können, hinzukommt, dass der Verwaltungsaufwand kontinuierlich digital gestiegen ist. Die durch die Coronaepidemie stark zugenommenen Videokonferenzen können, wie alle Internetrecherchen, lediglich im Büro mit LAN vorgenommen werden. Das führt vermehrt zu Problemen im Arbeitsablauf, da die LAN-Verbindungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem kleinen Büroraum sind. Die rasche Einrichtung von WLAN im Kinderhaus könnte wesentlich dazu beitragen, die Arbeit mit den und für die Kinder(n) im Kinderhaus (noch) besser zu gestalten, und wäre sicher ein wichtiger Punkt in der von der Politik versprochenen und immer wieder als sehr wichtigem Ziel beschworenen Digitalisierung der Bildungseinrichtungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2021OFOF 46/6Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Juni 2021Sie sind hierVV 20Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstAnfrage
- 3. September 2021STST 1605Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstStellungnahme
- 27. Oktober 2021OFOF 250/6Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus HöchstOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. November 2021OMOM 1102Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 722Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen