Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus Höchst
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Entscheidung zur WLAN-Ausstattung des Stadtteilkinderhauses Höchst zu überdenken und eine schnellere Lösung zu finden. Dies ist notwendig, da die digitale Ausstattung für die Betreuung der Kinder unerlässlich ist.
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Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 03.09.2021 gemachte Absage an eine zeitnahe Ausstattung des Kinderhauses in Höchst mit WLAN nochmals zu prüfen und zu überdenken und eine zeitnähere Lösung zu finden.
Begründung
Seit mittlerweile 3 Jahren wird das Kinderhaus in Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend und Familienhilfe mit ähnlichen Argumenten wie sie der ST 1605 zu entnehmen sind, auf irgendeinen in ferner Zukunft liegenden Termin zur Ausstattung mit WLAN verwiesen. Es wurde leider jahrelang versäumt, die Jugendhäuser mit WLAN auszustatten, so dass die Kinderhäuser nach wie vor das Nachsehen haben. Argumente wie die der fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen, die eine zügige Ausstattung sowohl der Jugend- als auch der Kinderhäuser verhindern würden, sind seit Jahren bekannt bzw. können die Mitarbeiter*innen des Kinderhauses in Höchst auswendig vorsagen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiter*innen des Kinderhauses Höchst, jedoch auch die Kinder und die Eltern über diese erneute Absage an einen zeitnahen Einrichtungstermin mit WLAN enttäuscht. Das Kinderhaus ist auf eine zeitgemäße digitale Ausstattung angewiesen, wie es schon in unserem Antrag vom 01.06.2021 beschrieben wird: Hausaufgabenbetreuung ist heutzutage ohne Internetzugang schlicht nicht möglich; von der Leitung wird gewünscht, dass die Mitarbeiter*innen auch medienpädagogisch arbeiten. Dies alles ist ohne WLAN nicht möglich. Unverständnis herrscht zudem über die schon lapidare Schlussaussage in der ST 1605, dass überhaupt kein Datum genannt werden könne, wann das Kinderhaus mit WLAN ausgestattet werden kann. Also nochmals 3 Jahre warten? Das haben weder die engagierten Mitarbeiter*innen des Kinderhauses noch die Kinder verdient. Sie wären schon "zufriedener", wenn wenigstens ein grober Zeitraum angegeben werden könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2021OFOF 46/6Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Juni 2021VV 20Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstAnfrage
- 3. September 2021STST 1605Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstStellungnahme
- 27. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 250/6Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus HöchstOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. November 2021OMOM 1102Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 722Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme