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Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in Höchst

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Notwendigkeit der WLAN-Ausstattung für das Stadtteilkinderhaus Höchst thematisiert. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel wird die IT-Infrastruktur priorisiert aufgerüstet, bevor WLAN bereitgestellt werden kann. Die Einrichtungen verfügen jedoch über Festnetz-Internetanschlüsse zur Überbrückung.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stellen Angebote für alle Kinder zur Verfügung, die freiwillig und offen sind. Im Gegensatz zu Tageseinrichtungen für Kinder wie bspw. Horte besteht kein Auftrag zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Dementsprechend haben die 20 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe keinen Anspruch auf finanzielle Förderungen, die z. B. Tageseinrichtungen oder Schulen zur Verfügung stehen wie z. B. der Digitalpakt für Schulen.

Grundlage der Finanzierung des Eigenbetriebs ist ein Wirtschaftsplan, in dem sowohl die Anschaffungs- als auch die laufenden Folgekosten angemeldet werden müssen.

Dem Betrieb wurden für 2022 keine zusätzlichen finanziellen Mittel bewilligt, d. h. die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel muss nach einer strikten Priorisierung erfolgen.

Zunächst sieht die derzeitige Planung daher die Aufrüstung der IT-Infrastruktur des Betriebes in Form der Anbindung aller Einrichtungen an das städtische IT-Netz bis Ende 2023 vor. Diese Aufrüstung ist unter anderem die Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der IT-Sicherheit, die Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, die mobile Arbeit der Mitarbeitenden sowie eine stabile und sichere WLAN-Ausstattung.

Eine Ausstattung der Einrichtungen mit WLAN kann nachfolgend - wie auch die Anbindung der Einrichtungen an das städtische IT-Netz - nur Zug um Zug im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der personellen Ressourcen des Betriebes und des Amtes 16 erfolgen.

In Kenntnis darüber, dass besonders für diese Zielgruppe die Nutzung digitaler Medien eine entscheidende Rolle in der Lebenswelt spielt, werden die Einrichtungen für Jugendliche bzw. die Kinder- und Jugendhäuser vorrangig mit WLAN ausgestattet.

Das Stadtteilkinderhaus Höchst, wie auch alle anderen Einrichtungen, verfügen jedoch über Festnetz-Internetanschlüsse, die für die Hausaufgabenerledigung und Recherche genutzt werden können und die Zeit bis zur WLAN-Ausstattung überbrücken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2021OFOF 46/6Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 1. Juni 2021VV 20Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstAnfrage
  3. 3. September 2021STST 1605Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstStellungnahme
  4. 27. Oktober 2021OFOF 250/6Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus HöchstOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 23. November 2021OMOM 1102Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in HöchstDirektanregung
  6. 21. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    STST 722Höchst: WLAN für das Stadtteilkinderhaus in Höchst
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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