Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Diesterwegschule zu vergrößern, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen in Ginnheim gerecht zu werden. Dies ist notwendig, da die bestehenden Kapazitäten bereits an ihre Grenzen stoßen und viele neue Kinder durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung hinzukommen werden.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. ob es unabhängig von den kommenden Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an der Diesterwegschule möglich wäre, die Schule auch hinsichtlich des absehbaren steigenden Bedarfs an Schulplätzen insgesamt deutlich zu vergrößern; 2. ob es möglich wäre, die schulischen Flurstücke 82/1 und 82/2, die sich innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1 befinden, mit einer am kommenden Raumbedarf der Schule orientierten, eigenständigen Bauleitplanung entsprechend des Bedarfs rechtssicher zu überplanen; 3. ob diese Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. um weitere angrenzende Flurstücke wie beispielsweise 111-119/2 erweiterbar wäre.
Begründung
Ginnheim wächst. Die Anzahl der Schulplätze muss schnell mitwachsen. Die Kapazitäten der Grundschulen in dem Bereich - Diesterwegschule und Astrid-Lindgren-Schule - stoßen bereits heute an ihre Grenzen. Durch viele neue Wohnungen u. a. durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung werden auch viele neu hinzuziehende Kinder sehr bald einen Schulplatz benötigen. Im Fall der Diesterwegschule bestünde vielleicht die Möglichkeit, deutlich mehr Raum für dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Dies könnte mit einem ersten Schritt im Rahmen einer separaten Überplanung des Schulgrundstücks und evtl. angrenzende Nachbargrundstücke (unter Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer) grundsätzlich planungsrechtlich ermöglicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2020OFOF 920/9Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1Ortsbeiratsantrag · BFF
- 3. Dezember 2020Sie sind hierVV 1885Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Anfrage
- 12. März 2021STST 584Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Stellungnahme
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 843Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen