Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Überplanung eines Teilbereichs des Bebauungsplans B 62 d Nr. 1. Es wird ein fünfzügiges Flächenprogramm für die Diesterwegschule vorgeschlagen, das den aktuellen Schulplatzbedarf abdeckt. Eine Flächenerweiterung ist derzeit nicht notwendig, kann jedoch bei zukünftigen Bedarfen geprüft werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Für die Diesterwegschule wurde ein fünfzügiges Flächenprogramm, inklusive Betreuung und Inklusion, beschlossen. Dies entspricht dem Schulplatzbedarf gemäß Schulentwicklungsplanung und reizt die verfügbare Fläche vollständig aus. Weitere Schulplatzbedarfe in der Bildungsregion sollen durch zusätzliche, bereits beschlossene Schulneugründungen gedeckt werden. Zu 2. +
- Entsprechende baurechtliche Prüfungen finden lediglich im Falle konkreter Planungsanfragen statt. Die Notwendigkeit der Flächenerweiterung der Diesterwegschule besteht nach aktuellem Planungsstand nicht. Eine künftige Prüfung kann bei eventuellen späteren Bedarfen veranlasst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2020OFOF 920/9Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1Ortsbeiratsantrag · BFF
- 3. Dezember 2020VV 1885Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Anfrage
- 12. März 2021STST 584Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Stellungnahme
- 19. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 843Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab