Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Überplanung des Teilbereichs im Bebauungsplan haben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2020OFOF 920/9Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1Ortsbeiratsantrag · BFF
- 3. Dezember 2020VV 1885Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Anfrage
- 12. März 2021Sie sind hierSTST 584Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Stellungnahme
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 843Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab