Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zur Vergabe des ehemaligen Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad gebeten. Es bestehen Unklarheiten bezüglich der Ausschreibung, der Wertermittlung und der Vergabekriterien, die geklärt werden sollen.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Wann wurde die Ausschreibung Burgenlandweg 10 im Amtsblatt veröffentlicht?
- Wann und von wem wurde das Gebäude begutachtet?
- Wurde es inzwischen ausgemessen? Welche Daten wurden festgestellt?
- Wann und durch wen wurde der Wert des Gebäudes ermittelt?
- Auf welchen Berechnungsgrundlagen basierte die Wertermittlung? Welcher Wert ergab sich daraus?
- Wann hat die Bauaufsicht einer gewerblichen Nutzung zugestimmt?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht?
- Wer hat einen Verkauf avisiert bzw. beschlossen?
- Wer entscheidet über die Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht oder den Verkauf?
- Welche Kriterien liegen der Wahl der jeweiligen Möglichkeiten (Erbbaupacht/ Kauf) zugrunde?
- Wie wurde die Kaufpreisvorstellung der Stadt Frankfurt ermittelt?
- Bei der Besichtigung am 03.11.2020 lag kein Energieausweis vor. Wurde dieser inzwischen ausgestellt, und wenn ja, wann? Wie lautet das Ergebnis?
- Am Pforteneingang wurde ein neues Schild über die Öffnungs- und Schließzeiten des Friedhofes angebracht. Welche Relevanz haben diese Angaben für künftige Mieter bzw. Erwerber? Soll ein Schließdienst zu dessen Aufgaben gehören?
- Der letzte Absatz der Vergabekonditionen lautet: "Die Stadt Frankfurt behält sich eine freihändige Vergabe ebenso wie Nachverhandlungen oder die Abstandnahme von der Ausschreibung vor". Dieser Passus ist erklärungsbedürftig. Er stellt sich wie ein Freibrief für die Stadt dar. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieser?
Kontext
Bezugnehmend auf das Expose vom 23.10.2020 zur Vergabe des im Betreff genannten bebauten Grundstücks als gewerbliches Erbbaurecht wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
In dem genannten Expose befinden sich Unklarheiten und Ungereimtheiten, die Bürger bei der Besichtigung ebenfalls aufgeworfen haben. So war vom Kauf bislang keine Rede. Vielmehr hat das Grünflächenamt mit Schreiben vom 06.09.2017 die Rücknahme der Schlüssel damit begründet, dass der Magistrat beschlossen habe, die Liegenschaft in Erbbaupacht zu vergeben. Diese Absicht wurde noch einmal mit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018 ST 603 bestätigt: "... das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird die Vergabe in Erbpacht öffentlich bekannt gemacht."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2017OFOF 661/5Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofs OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2017OMOM 2437Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofs OberradDirektanregung
- 9. März 2018STST 603Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofs OberradStellungnahme
- 12. November 2020OFOF 1839/5Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10Ortsbeiratsantrag · BFF
- 27. November 2020Sie sind hierVV 1865Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10Anfrage
- 8. März 2021Antwort des Magistrats · nach 178 WochenSTST 573Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen