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Radweg Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: V
241 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 fordert Informationen über den aktuellen Stand der Radwegeplanung in der Allerheiligenstraße, da seit 2016 keine Fortschritte erkennbar sind. Ziel ist es, die versprochenen Planungen zeitnah zu realisieren und die Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Allerheiligentor — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.

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Fragen an den Magistrat

  1. In welchem Stadium sind die angekündigten Planungen für die beiden Radwege in der Stoltzestraße? Wurde damit überhaupt schon begonnen?
  2. Rechnet der Magistrat mit einer Umsetzung der angekündigten Planung noch in absehbarer Zeit? Wenn ja, für wann konkret?
  3. Wird der Magistrat dem Ortsbeirat die Planung vorstellen, oder ist damit zu rechnen, dass der Magistrat - einmal in Fahrt gekommen - die Planung derartig schnell umsetzt, dass eine Beteiligung des Ortsbeirates nicht vorgenommen werden kann?

Kontext

Im Jahre 2016 verkündete der Magistrat in der Stellungnahme ST 1759 mit Stolz geschwellter Brust: "eine Planung für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes Allerheiligenstraße zwischen Allerheiligentor und Stoltzestraße" erstellen zu wollen und dem Ortsbeirat bei nächster Gelegenheit vorzustellen. Da es sich bei dieser Maßnahme wohl um ein äußerst komplexes Vorhaben handelt, erlaubte sich der Ortsbeirat erst über ein Jahr später den aktuellen Bearbeitungsstand abzufragen. Damit kam unerwarteter Schwung in die Sache. Mit der Stellungnahme ST 1963 verkündete der Magistrat am 08.10.2018 zur großen Erleichterung des Ortsbeirats, eine Radwegeplanung für die Allerheiligenstraße noch im Jahr 2019 vorstellen und umsetzen zu wollen. Gerne wolle man dem Ortsbeirat die Planung im Vorfeld der Umsetzung vorstellen. Der gesamte Ortsbeirat war nebst Bürgerschaft außer sich vor Freude als weiterhin zu lesen war, dass die "durch den Ortsbeirat geforderte Geschwindigkeitsreduzierung in der Allerheiligenstraße und Stoltzestraße [...] erfahrungsgemäß durch die Neuaufteilung der Verkehrsfläche in der Allerheiligenstraße eintreten" würde. Genau für diese Geschwindigkeitsreduzierung hat sich der Ortsbeirat über viele Jahre hinweg eingesetzt. Mittlerweile ist das Jahr 2020 weit vorangeschritten, und dem Ortsbeirat wurden keine vollmundig angekündigten Planungen vorgestellt, geschweige denn umgesetzt.

Begründung

Vier Jahre lang Akten vor sich hin stauben lassen, während Anwohnerinnen und Anwohner den Glauben an eine funktionierende Bürokratie verloren haben. Dies mag der eher gemütlichen Gangart des Verkehrsdezernenten geschuldet sein, das Nichthandeln des Magistrats entschuldigt dies jedoch nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2016STST 892Radweg AllerheiligenstraßeStellungnahme
  2. 18. September 2016OFOF 121/1Radweg AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 4. Oktober 2016OMOM 663Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/AlleenringDirektanregung
  4. 4. Oktober 2016OMOM 633Radweg AllerheiligenstraßeDirektanregung
  5. 9. Dezember 2016STST 1759Radweg AllerheiligenstraßeStellungnahme
  6. 22. April 2018OFOF 604/1Radweg AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 8. Mai 2018OMOM 3132Radweg AllerheiligenstraßeDirektanregung
  8. 8. Oktober 2018STST 1963Radweg AllerheiligenstraßeStellungnahme
  9. 23. August 2020OFOF 1388/1Radweg AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 15. September 2020Sie sind hier
    VV 1753Radweg Allerheiligenstraße
    Anfrage
  11. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 241 WochenSTST 258Radweg AllerheiligenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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