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Kulturherbst auf dem zukünftigen Kulturcampus

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, auf dem Uni-Campus Bockenheim eine große Freiluftbühne für Kulturveranstaltungen im Herbst 2020/2021 zu errichten. Dies soll Auftrittsmöglichkeiten für lokale Chöre und Ensembles bieten und ein Live-Kulturerlebnis für viele Menschen ermöglichen.

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Begründung

Viele Spielstätten können noch nicht wieder öffnen und sind von unsicherer Planung bezüglich der verfügbaren Plätze betroffen. Auf dem Uni-Campus Bockenheim könnte eine Freiluftspielstätte geschaffen werden, die bezüglich der Größe des Platzes, der Verkehrsanbindung, Verfügbarkeit von sanitären Anlagen in den Uni-Gebäuden und der Anwohnersituation sehr gute Bedingungen bietet. Die Nähe zum Bockenheimer Depot ermöglicht eine organisatorische Anbindung an die Städtischen Bühnen, die im Moment über keine Freiluftspielstätte verfügen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. August 2020OFOF 1144/2„Kulturherbst“ auf dem zukünftigen KulturcampusOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 24. August 2020Sie sind hier
    VV 1738„Kulturherbst“ auf dem zukünftigen Kulturcampus
    Anfrage
  3. 2. September 2020OFOF 1152/2Schausteller unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 21. September 2020OMOM 6639Schausteller unterstützenDirektanregung
  5. 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 79a) "Kulturherbst" auf dem zukünftigen Kulturcampus b) Schausteller unterstützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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