Schausteller unterstützen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Schausteller temporär am Kulturcampus zu unterstützen, um deren wirtschaftliche Situation während der Corona-Pandemie zu verbessern. Dies soll durch die Genehmigung von Fahrgeschäften und Verkaufsständen geschehen.
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Der Magistrat wird im Rahmen des Auskunftsersuchens V 1738 gebeten, auch zu prüfen und zu berichten, ob das Areal des zukünftigen Kulturcampus temporär von Schaustellern als Standort für ein kleines Fahrgeschäft (bspw. Kinderkarussell) oder eine Verkaufsbude (Mandeln, Maronen, Grill etc.) genutzt werden kann. Bei der Vergabe der notwendigen Genehmigungen wird der Magistrat gebeten, möglichst zügig und unbürokratisch zu verfahren.
Begründung
Die Corona-Pandemie hat auch bei den Schaustellern schwere wirtschaftliche Schäden hinterlassen. Bereits seit Dezember 2019 konnten sie keine Umsätze mehr erzielen. Eine Möglichkeit des wirtschaftlichen Überlebens bietet den Schaustellern das Aufstellen ihrer Fahrgeschäfte und Verkaufsstände in der Stadt und in den Stadtteilen, wie es u. a. auch in München, Darmstadt und Nürnberg schon erfolgreich möglich ist - selbstverständlich unter Beachtung geeigneter Hygienekonzepte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2020OFOF 1144/2„Kulturherbst“ auf dem zukünftigen KulturcampusOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2020VV 1738„Kulturherbst“ auf dem zukünftigen KulturcampusAnfrage
- 2. September 2020OFOF 1152/2Schausteller unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2020Sie sind hierOMOM 6639Schausteller unterstützenDirektanregung
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 79a) "Kulturherbst" auf dem zukünftigen Kulturcampus b) Schausteller unterstützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats