Schausteller unterstützen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung, ob Schausteller temporär den Kulturcampus als Standort für Fahrgeschäfte und Verkaufsstände nutzen können. Dies soll den Schaustellern helfen, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind.
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Der Magistrat wird im Rahmen des als Bezug genannten Antrags auch gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Areal des zukünftigen Kulturcampus temporär von Schaustellern als Standort für ein kleines Fahrgeschäft (bspw. Kinderkarussell) oder eine Verkaufsbude (Mandeln, Maronen, Grill etc.) genutzt werden kann. Bei der Vergabe der notwendigen Genehmigungen wird der Magistrat gebeten, möglichst zügig und unbürokratisch zu verfahren.
Begründung
Die Corona-Pandemie hat auch bei den Schaustellern schwere wirtschaftliche Schäden hinterlassen. Bereits seit Dezember 2019 konnte sie keine Umsätze mehr erzielen. Eine Möglichkeit des wirtschaftlichen Überlebens bietet unseren Schaustellern das Aufstellen ihrer Fahrgeschäfte und Verkaufsstände in der Stadt und in den Stadtteilen, wie es u.a. auch in München, Darmstadt und Nürnberg schon erfolgreich möglich ist - selbstverständlich unter Beachtung geeigneter Hygienekonzepte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2020OFOF 1144/2„Kulturherbst“ auf dem zukünftigen KulturcampusOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2020VV 1738„Kulturherbst“ auf dem zukünftigen KulturcampusAnfrage
- 2. September 2020Sie sind hierOFOF 1152/2Schausteller unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2020OMOM 6639Schausteller unterstützenDirektanregung
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 79a) "Kulturherbst" auf dem zukünftigen Kulturcampus b) Schausteller unterstützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD