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Fragen zur „Baustraße“ in Sindlingen

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 161 entstanden aus Vorlage: OF 169/6 vom 19.09.2016

Betreff: Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:

  1. Treffen Presseberichte zu, nach denen die bisher nur für Anliegerverkehr genutzte "Baustraße" zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann?
  2. Wer entscheidet, welcher Verkehr diese Straße in Zukunft benutzen darf?
  3. Welche Kosten entstehen in der Zukunft für den Unterhalt der Straße, und wer trägt diese Kosten?
  4. Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen?
  5. Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen?
  6. Wie wird sichergestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die Radfahrerinnen/Radfahrer entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Bei einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hingewiesen, dass die o. a. "Baustraße" nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein Lkw aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, stellt sich jedoch die Frage, ob nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neue Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der Radfahrerinnen/Radfahrer, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2016OFOF 169/6Fragen zur „Baustraße“ in SindlingenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Oktober 2016Sie sind hier
    VV 161Fragen zur „Baustraße“ in Sindlingen
    Anfrage
  3. 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 49Fragen zur "Baustraße" in SindlingenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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