Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 49
Betreff: Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen zu 1.) Die sog. "Baustraße" soll in 2017 zwischen "Im Hofheimer Grund" und "Okrifteler Straße" bestandsnah saniert werden. Die Instandsetzung der Straße, die u.a. die Schaffung von Ausweichstellen an sichtkritischen Positionen beinhaltet, dient in erster Linie der Sicherung des Schwer- und Gefahrgutverkehrs von und zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen. Das Konzept ist mit allen beteiligten Dienststellen umfassend abgestimmt worden und ist die Voraussetzung dafür, dass der Betrieb der ARA unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, die Notwendigkeiten der Entwässerung sowie Umweltbelange miteinander in Einklang gebracht werden konnten. Die baulichen Veränderungen sind insgesamt jedoch moderat und verändern die Funktion der Straße nicht grundlegend. Die verkehrliche Beordnung als Anliegerstraße bleibt erhalten. Daher ist nicht davon auszugehen, dass zusätzlicher Schwerverkehr angezogen wird. zu 2.) Die verkehrsrechtliche Einordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Städte Frankfurt und Hattersheim unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten. Es ist nicht beabsichtigt, die derzeitige Beordnung als Anliegerstraße mit der Sanierung zu verändern. zu 3.) Der Unterhalt wird zukünftig im Wesentlichen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung bzw. durch den zuständigen Baubezirk West geleistet. Die Kosten werden in der noch zu erstellenden Bau-/Finanzierungsvorlage ermittelt und werden dann entsprechend über den Haushalt ämterseitig eingestellt. zu 4.) Eine Öffnung der Straße für anliegerfremden Verkehr ist nicht geplant (s. hierzu auch Pkt. 2). zu 5.) Die Straße ist auch nach der Sanierung baulich nicht dafür ausgelegt, zusätzlichen Schwerverkehr aufzunehmen. Vom Charakter her wirkt sie auch in Zukunft eher wie ein Wirtschaftsweg. Sie ist mit einer befestigten Breite von 3,50 bis 5,00 m auch in Zukunft für kontinuierliche Begegnungsverkehre nicht ausgelegt. zu 6.) Die Straße bleibt für den Radverkehr auch zukünftig als attraktive Verbindung erhalten. Die Sanierung des Asphaltbelages, die geplanten Ausweichstellen und die Verbesserung der Sichtbeziehungen allgemein durch Grünschnitt kommen auch dem Radverkehr zugute.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 169/6Fragen zur „Baustraße“ in SindlingenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2016VV 161Fragen zur „Baustraße“ in SindlingenAnfrage
- 9. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 49Fragen zur "Baustraße" in SindlingenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab