Fragen zur „Baustraße“ in Sindlingen
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Baustraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Neues zu Baustraße per E-MailBegründung
Sindlingen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen Presseberichte zu, dass die bisher nur für Ausnahmeverkehr genutzte Baustraße zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann?
- Wer entscheidet, welcher Verkehr in Zukunft diese Straße benutzen darf?
- Welche Kosten entstehen für die Zukunft für den Unterhalt der Straße und wer trägt diese Kosten?
- Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen?
- Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen?
- Wie wird sicher gestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die RadfahrerInnen entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Auf einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hin gewiesen, dass die o.a. Baustraße nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein LKW aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob, wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neu Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der RadfahrerInnen, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen.
Inhalt
Antrag vom 19.09.2016, OF 169/6
Betreff: Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen Presseberichte zu, dass die bisher nur für Ausnahmeverkehr genutzte Baustraße zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann?
- Wer entscheidet, welcher Verkehr in Zukunft diese Straße benutzen darf?
- Welche Kosten entstehen für die Zukunft für den Unterhalt der Straße und wer trägt diese Kosten?
- Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen?
- Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen?
- Wie wird sicher gestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die RadfahrerInnen entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Auf einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hin gewiesen, dass die o.a. Baustraße nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein LKW aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob, wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neu Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der RadfahrerInnen, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016Sie sind hierOFOF 169/6Fragen zur „Baustraße“ in SindlingenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2016VV 161Fragen zur „Baustraße“ in SindlingenAnfrage
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 49Fragen zur "Baustraße" in SindlingenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme