Beteiligung des Ortsbeirates
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Ausführungen der M 121 erwecken den Eindruck, dass die Rechte der Ortsbeiräte in Planverfahren gemäß der GOOBR, insbesondere § 3, mittlerweile als lästig und zeitraubend angesehen werden und daher soweit wie möglich einzuschränken sind. Erst die Beantwortung der o. g. Fragen erlaubt es dem Ortsbeirat, diesen Eindruck als zutreffend oder unzutreffend zu bewerten und ein abschließendes Votum zur M 121 abzugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.01.2006, ST 82 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 04.11.2005, V 1573
entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.10.2005
Betreff:
Beteiligung des Ortsbeirates
Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei der Vorlage M 121 vom 20.06.2005 um eine inhaltliche und sicher auch gründlich erarbeitete Meinungsäußerung des Magistrats zu diesem Themenkomplex handelt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen:
Sieht der Magistrat alle gegebenen Aussagen der M 121 durch das BauGB, die HGO und die GOOBR gedeckt an?
Wenn ja,
a) ist der Magistrat bereit, im Hinblick auf die gegebenen Zuständigkeiten bei der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen die von ihm im Rahmen des formalen Änderungsverfahrens abzugebende beabsichtigte Stellungnahme dem betroffenen Ortsbeirat so rechtzeitig zuzuleiten, dass die Erfordernisse des "Hörens und frühzeitig zu beteiligen“ erfüllt sind?
b) ist der Magistrat weiterhin bereit, sicherzustellen, dass notwendige Sachinformationen dem Ortsbeirat auch dann gegeben werden, wenn diese nur durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main möglich sind?
Begründung:
Die Ausführungen der M 121 erwecken den Eindruck, dass die Rechte der Ortsbeiräte in Planverfahren gemäß der GOOBR, insbesondere § 3, mittlerweile als lästig und zeitraubend angesehen werden und daher soweit wie möglich einzuschränken sind.
Erst die Beantwortung der o. g. Fragen erlaubt es dem Ortsbeirat, diesen Eindruck als zutreffend oder unzutreffend zu bewerten und ein abschließendes Votum zur M 121 abzugeben.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2005OFOF 873/5Beteiligung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2005Sie sind hierVV 1573Beteiligung des OrtsbeiratesAnfrage
- 4. Januar 2006Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 82Beteiligung des OrtsbeiratesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen