Beteiligung des Ortsbeirates hier: Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783
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Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121
Betreff:
Beteiligung des Ortsbeirates
hier: Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2005, § 8783 (OA 1757)
- Es dienst zur Kenntnis, dass der Magistrat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783, beauftragt wurde, künftig bei der Erstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) eine rechtzeitige Beteiligung der Ortsbeiräte unter Einhaltung bestimmter Grundsätze sicherzustellen. Dem Magistrat ist es, wie in der Begründung dargestellt, nicht möglich, im Detail so zu verfahren.
- Der Beschluss vom 24.02.2005, § 8783 wird: 1.) zu 1. a) und 1. c), die Aufstellung, Änderung und zum fertigen Entwurf des Flächennutzungsplans getroffenen Regelungen betreffend, aufgehoben. 2.) zu 1.b) aufgehoben. zu 1.d) in nachstehender Fassung beschlossen: Bei der Vorlage von gegenüber vorhergehenden Beschlüssen geänderten Bebauungsplanentwürfen sind die Änderungen in geeigneter Form schriftlich zu erläutern. Begründung: Zu II 1.) Die Zuständigkeit für die Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans liegt für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (vgl. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main) gemäß § 2 des Gesetzes über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (PlanvG) ausschließlich beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenverordnetenversammlung vom 27.01.2000, § 5489 berichtet der Magistrat jeweils über die beim Planungsverband für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beantragten Änderungsverfahren. Bei erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans in Folge der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen (Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB) erfolgt der Änderungsantrag auf der Grundlage eines entsprechenden Stadtverordnetenbeschlusses, der i.d.R. zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss zu dem jeweiligen Bebauungsplan gefasst wird. Die Ortsbeiräte werden im Rahmen der Berichte bzw. der Beschlussanträge über die beabsichtigten Änderungen informiert. Mit den vorgenannten Maßnahmen ist der Handlungsrahmen des Magistrats zuständigkeitsbedingt ausgeschöpft. Zu II 2.) Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bebauungsplänen ist vom Ablauf und den Verfahrensschritten bundesrechtlich abschließend geregelt. Die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB. Ziel der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB ist, die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend § 3 (6) der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main auf Wunsch des Magistrats im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung oder ggf. in einer Sondersitzung. Die Termine werden jeweils mit dem/der Ortsvorsteher/in abgestimmt; die Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Tageszeitungen und im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gegeben. Nach der Beteiligung wird die Planung weiter bearbeitet und ggfs. geändert - u.a. aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Bürger- oder Trägerbeteiligung. Eine erneute frühzeitige Beteiligung bei einer Änderung ist nach dem BauGB nicht vorgeschrieben (vgl. § 3 (1) Satz 3 BauGB), dennoch ist es gängige Praxis, dass der Magistrat bei größeren Planänderungen oder länger dauernden Verfahren die Informationsveranstaltungen erneut durchführt. Der Magistrat wird an dieser Verfahrensweise weiterhin festhalten. Die zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit, die förmliche Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB, erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung. Während der Auslegungsfrist von einem Monat können die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt immer mindestens 1 Woche vor Beginn der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geht ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss voraus, zu dem der betroffene Ortsbeirat zuvor gehört wird. Diese Anhörung des Ortsbeirates stellt keine erneute Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 (1) BauGB dar. In der Regel werden die entsprechenden Beschlussvorlagen unter Einhaltung der geschäftsordnungsmäßigen Ladungsfristen auf die Tagesordnungen der Ortsbeiratssitzungen genommen. In besonderen Einzelfällen kann die Notwendigkeit bzw. das Erfordernis bestehen, eine Vorlage - wegen besonderer Dringlichkeit - der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des so genannten "Eilverfahrens“ mit verkürzten Anhörungsfristen, wie es die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auch vorsieht, zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Verfahrensweise, die in den letzten 10 Jahren bei maximal 2-3% der Beschlussvorlagen zu Bebauungsplanverfahren zur Anwendung gekommen ist, muss dem Magistrat auch weiterhin für derartige Sonderfälle vorbehalten bleiben, wenn er dies zur ordnungs.gemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne des § 66 HGO für erforderlich hält. Zu II 3.) Die den Ortsbeiräten zu Bebauungsplanverfahren zugehenden Unterlagen sind identisch mit den Unterlagen, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An diese sind hohe rechtliche Anforderungen bzgl. Eindeutigkeit und Bestimmtheit zu stellen, d.h. es muss eindeutig erkennbar sein, was Gegenstand der Beschlussfassung ist Diese Anforderungen sind nicht erfüllt, wenn die Unterlagen sich widersprechende Inhalte enthalten. Dies wäre gegeben, wenn zum einen die Situation vor der Änderung und zum anderen die Situation nach der Änderung in den Planunterlagen enthalten ist. Um das Unbestimmtheitsrisiko zu vermeiden, ist es die gängige Praxis des Magistrats, den Plan in der geänderten Version vorzulegen und die Änderungen gegenüber der Ausgangssituation schriftlich in der Begründung zur Magistratsvorlage zu erläutern. Eine Darstellung der Änderungen zwischen der in der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgestellten Planung und dem Bebauungsplanentwurf für die öffentliche Auslegung ist aufgrund des unterschiedlichen Charakters der Pläne nicht möglich. Denn, wie auch in der Begründung zur Anregung des Ortsbeirats 2 (OA 1757) ausgeführt wurde, "soll die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger lange bevor der Plan fertig ist und ausgelegt wird, erfolgen. Die Planung soll sich nicht so verfestigt haben, dass im Ergebnis ein ausgeformter auslegungsfähiger Planentwurf vorliegt." Dementsprechend werden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i.d.R. städtebauliche Entwurfsplanungen für das jeweilige Plangebiet vorgestellt und keine ausgearbeiteten Bebauungsplanentwürfe. Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2005, OF 440/2 Antrag vom 02.09.2005, OF 441/2 Antrag vom 11.09.2005, OF 618/16 Antrag vom 12.09.2005, OF 710/7 Antrag vom 16.09.2005, OF 857/5 Antrag vom 21.10.2005, OF 873/5 Antrag vom 31.08.2005, NR 1999 Anregung vom 05.09.2005, OA 2055 Anregung vom 12.09.2005, OA 2085 Anregung vom 27.09.2005, OA 2092 Anregung vom 13.01.2006, OA 2220
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Juni 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 35 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf35 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen PDS (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung PDS zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung PDS
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, FDP und REP gegen SPD (= Ablehnung) Die Fraktion der GRÜNEN hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 121 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1999 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2055 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2085 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2092 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 121 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1999, OA 2055, OA 2085, OA 2092 und OA 2220 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1999 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 2055 wird abgelehnt. b) Dem Buchstaben b) der Vorlage OA 2055 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2085 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 2085 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 121: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 121, NR 1999, OA 2092 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Ablehnung, Buchst. b) Annahme, OA 2085 = Ablehnung) Die Linke. (M 121 = Ablehnung, NR 1999, OA 2085, OA 2092 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Ablehnung, Buchst. b) Annahme) BFF (M 121, NR 1999, OA 2092 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 und OA 2085 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, NR 1999, OA 2085 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Annahme, Buchst. b) Ablehnung, OA 2092 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 121 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1999, OA 2055, OA 2085, OA 2092 und OA 2220 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1999 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 2055 wird abgelehnt. b) Dem Buchstaben b) der Vorlage OA 2055 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2085 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 2085 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 121: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG und Die Linke. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und BFF zu 3. a) CDU, GRÜNE, FDP, REP und Die Linke. gegen SPD und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und Die Linke.; BFF (= Enthaltung) zu 4. a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FAG und Die Linke. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FAG und Die Linke. gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) zu 5. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke. und BFF gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke. und BFF gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, NR 1999, OA 2085 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Annahme, Buchst. b) Ablehnung, OA 2092 = Prüfung und Berichterstattung)