Frankfurts Beitrag zur Flächennutzungsplanung transparent gestalten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Auch wenn die vom Magistrat getroffenen Feststellungen weitgehend zutreffen, so stellen sie nicht „die ganze Wahrheit“ dar: Zwar liegt in der Tat die „Zuständigkeit für die Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans . . beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ und es stimmt auch, dass „der Magistrat jeweils über die beim Planungsverband für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beantragten Änderungsverfahren“ berichtet. Aber die konkreten Vorstellungen und Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen, die die Stadt Frankfurt bei der Aufstellung des neuen Regionalen Flächennutzungsplanes für ihr Stadtgebiet eingebracht hat, sind weder der Stadtverordnetenversammlung noch den zuständigen Ortsbeiräten zur Kenntnis gebracht, geschweige denn dort beschlossen worden! Und dies obwohl es sich um weit reichende, stadtplanerische Entscheidungen handelt, die besser vor Ort und in den zuständigen Ausschüssen diskutiert worden wären - wie z.B. im Falle von Harheim-Nord, wo der Ortsbeirat per Zufall darauf gestoßen ist, dass eine große neue Fläche für Wohnungsbau vom Stadtplanungsamt bereits zum Regionalen Flächennutzungsplan angemeldet wurde. Die geltenden Gesetze hindern den Magistrat mitnichten daran, diese konkreten Beiträge zur Flächennutzungs- und Regionalplanung transparent zu machen und demokratisch zu legitimieren. Entsprechend haben beispielsweise die Städte Oberursel, Bad Soden und Usingen diese Chance zu einer intensiven Stadtentwicklungsdebatte genutzt.
Inhalt
Antrag vom 31.08.2005, NR 1999
Betreff:
Frankfurts Beitrag zur Flächennutzungsplanung transparent gestalten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ortsbeiräten über seine wesentlichen Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes im Voraus zu berichten.
Begründung:
Auch wenn die vom Magistrat getroffenen Feststellungen weitgehend zutreffen, so stellen sie nicht "die ganze Wahrheit“ dar: Zwar liegt in der Tat die "Zuständigkeit für die Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans . . beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ und es stimmt auch, dass "der Magistrat jeweils über die beim Planungsverband für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beantragten Änderungsverfahren“ berichtet.
Aber die konkreten Vorstellungen und Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen, die die Stadt Frankfurt bei der Aufstellung des neuen Regionalen Flächennutzungsplanes für ihr Stadtgebiet eingebracht hat, sind weder der Stadtverordnetenversammlung noch den zuständigen Ortsbeiräten zur Kenntnis gebracht, geschweige denn dort beschlossen worden! Und dies obwohl es sich um weit reichende, stadtplanerische Entscheidungen handelt, die besser vor Ort und in den zuständigen Ausschüssen diskutiert worden wären - wie z.B. im Falle von Harheim-Nord, wo der Ortsbeirat per Zufall darauf gestoßen ist, dass eine große neue Fläche für Wohnungsbau vom Stadtplanungsamt bereits zum Regionalen Flächennutzungsplan angemeldet wurde.
Die geltenden Gesetze hindern den Magistrat mitnichten daran, diese konkreten Beiträge zur Flächennutzungs- und Regionalplanung transparent zu machen und demokratisch zu legitimieren. Entsprechend haben beispielsweise die Städte Oberursel, Bad Soden und Usingen diese Chance zu einer intensiven Stadtentwicklungsdebatte genutzt.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2005Sie sind hierNRNR 1999Frankfurts Beitrag zur Flächennutzungsplanung transparent gestaltenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 8. September 2006Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 359Beteiligung des Ortsbeirates hier: Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 121 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1999 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2055 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2085 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2092 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 121 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1999, OA 2055, OA 2085, OA 2092 und OA 2220 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1999 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 2055 wird abgelehnt. b) Dem Buchstaben b) der Vorlage OA 2055 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2085 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 2085 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 121: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 121, NR 1999, OA 2092 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Ablehnung, Buchst. b) Annahme, OA 2085 = Ablehnung) Die Linke. (M 121 = Ablehnung, NR 1999, OA 2085, OA 2092 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Ablehnung, Buchst. b) Annahme) BFF (M 121, NR 1999, OA 2092 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 und OA 2085 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, NR 1999, OA 2085 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Annahme, Buchst. b) Ablehnung, OA 2092 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 121 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1999, OA 2055, OA 2085, OA 2092 und OA 2220 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1999 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 2055 wird abgelehnt. b) Dem Buchstaben b) der Vorlage OA 2055 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2085 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 2085 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 121: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG und Die Linke. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und BFF zu 3. a) CDU, GRÜNE, FDP, REP und Die Linke. gegen SPD und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und Die Linke.; BFF (= Enthaltung) zu 4. a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FAG und Die Linke. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FAG und Die Linke. gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) zu 5. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke. und BFF gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke. und BFF gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, NR 1999, OA 2085 und OA 2220 = Annahme, OA 2055 = Buchst. a) Annahme, Buchst. b) Ablehnung, OA 2092 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF