Beteiligung des Ortsbeirates
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Ausführungen der M 121 erwecken den Eindruck, dass die Rechte der OBR in Planverfahren gemäß der GO OBR, insbesondere § 3, mittlerweile als lästig und zeitraubend angesehen werden und daher soweit wie möglich einzuschränken sind. -2- Erst die Beantwortung der o.a. Fragen erlaubt es dem Ortsbeirat, diesen Eindruck als zutreffend oder unzutreffend zu bewerten und ein abschließendes Votum zur M 121 abzugeben. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1573 2005 1.
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 121 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 857/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 873/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 21.10.2005, OF 873/5
Betreff:
Beteiligung des Ortsbeirates
Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei der o.a. Vorlage um eine inhaltliche und sicher auch gründlich erarbeitete Meinungsäußerung des Magistrats zu diesem Themenkomplex handelt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sieht der Magistrat alle gegebenen Aussagen der M 121 durch das BauGB, die HGO und die GO OBR gedeckt an?
Wenn ja,
- ist der Magistrat bereit, im Hinblick auf die gegebenen Zuständigkeiten bei der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen dann die von ihm im Rahmen des formalen Änderungsverfahrens abzugeben beabsichtigte Stellungnahme dem betroffenen OBR so rechtzeitig zuzuleiten, dass die Erfordernisse des "Hörens und frühzeitig zu beteiligen“ erfüllt sind?
- ist der Magistrat weiterhin bereit, sicherzustellen, dass notwendige Sachinformation dem OBR auch dann gegeben wird, wenn diese nur durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main möglich ist?
Begründung:
Die Ausführungen der M 121 erwecken den Eindruck, dass die Rechte der OBR in Planverfahren gemäß der GO OBR, insbesondere § 3, mittlerweile als lästig und zeitraubend angesehen werden und daher soweit wie möglich einzuschränken sind.
-2-
Erst die Beantwortung der o.a. Fragen erlaubt es dem Ortsbeirat, diesen Eindruck als zutreffend oder unzutreffend zu bewerten und ein abschließendes Votum zur M 121 abzugeben.
Antragstellende Fraktion:
SPDHauptvorlage:
Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2005Sie sind hierOFOF 873/5Beteiligung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2005VV 1573Beteiligung des OrtsbeiratesAnfrage
- 4. Januar 2006Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 82Beteiligung des OrtsbeiratesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme