Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung
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Georg-Esser-Anlage — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
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- Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main04.07.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Georg-Esser-Anlage per E-MailBegründung
Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1491 entstanden aus Vorlage: OF 883/10 vom 19.10.2015
Betreff: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nochmals um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Warum ist die Eigentumsübertragung noch nicht abgeschlossen?
- Bezieht sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmals?
- Ist Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches am 15.05.2014 zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentümer: Evangelische Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die Jahrzehnte zu dem beklagenswerten Zustand und zum Fast-Abriss beigetragen haben. Die Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen des Ortsbeirates 10, um den Fortbestand des Denkmals zu sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche Übertragung angeregt, da die Stadt Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage aus eigenen Haushaltsmitteln pflegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. November 2015 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Der Magistrat antwortete am 15. Februar 2016 mit der Stellungnahme ST 304. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- STFolgeST 1260 — Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main · Stellungnahme
- STFolgeST 1027 — V 1358: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main V 1491: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme
- STFolgeST 231 — a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme
- STFolgeST 1363 — a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme
- STFolgeST 31 — a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme
- STFolgeST 1107 — V 1358: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main V 1491: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme
- STFolgeST 2386 — a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme
- STFolgeST 1211 — a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung · Stellungnahme