V 1358: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main V 1491: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung
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Neues zu Georg-Esser-Anlage per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1027
Betreff: V 1358: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main V 1491: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorläufige Stellungnahme: Die Vertragsverhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband konnten noch nicht abgeschlossen werden. Der Magistrat erwartet hierzu die Rückmeldung des Evangelischen Regionalverbandes. Auswirkungen auf die Sanierung und die weitere Vorgehensweise liegen nicht vor. Hierzu hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 813 vom 17.05.2016 inhaltlich Auskunft gegeben. Die Eigentumsübertragung bezieht sich auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmals. Der Evangelische Regionalverband ist grundsätzlich bereit, das Grundstück unentgeltlich an die Stadt Frankfurt zu übertragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. August 2016 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1491 — Anfrage vom 3. November 2015.