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Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: V
Vorlage
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1358 entstanden aus Vorlage: OF 788/10 vom 04.05.2015

Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: ST 671/15 Der Magistrat wird gebeten, soweit rechtlich möglich, über den Stand der Kaufverhandlungen zwischen dem Evangelischen Regionalverband und der Stadt Frankfurt bezüglich des Eckenheimer Ehrenmals und der Georg-Esser-Anlage für die Gefallenen der Weltkriege Auskunft zu geben. Dabei wird insbesondere darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wieso konnten die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden?
  2. Welche eventuellen Auswirkungen hat dies auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der in der Diskussion befindlichen weiteren Schritte hinsichtlich des Ehrenmals (beispielsweise Wiederherstellung der Inschriften, Anbringen von Tafeln in der unmittelbaren Umgebung, etc.)? Begründung: Mit Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 671, hatte der Magistrat berichtet, dass das Denkmal und die Anlage noch nicht in städtisches Eigentum übergegangen sind. Der Ortsbeirat 10 bittet daher diesbezüglich um weitere Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Mai 2015 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 273/10 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 7. März 2022. Der Magistrat antwortete am 31. August 2015 mit der Stellungnahme ST 1260. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.

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