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Neues zu Georg-Esser-Anlage per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2386
Betreff:
a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorläufige Stellungnahme: Es haben sich bislang keine neuen Sachverhalte in dieser Angelegenheit ergeben. Deshalb bezieht sich der Magistrat auf bereits erteilte Stellungnahmen:
- Die Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband dauern noch immer an. Nach Auskunft des Amtes für Bau und Immobilien, welches in dieser Angelegenheit federführend ist, konnten noch nicht alle vertragsrelevanten Punkte abschließend geklärt werden.
- Die Eigentumsübertragung bezieht sich auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmales.
- Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen soll eine unentgeltliche Übertragung an die Stadt Frankfurt am Main erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Dezember 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1491 — Anfrage vom 3. November 2015.