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Neues zu Georg-Esser-Anlage per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 231
Betreff:
a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorläufige Stellungnahme:
- Die Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband dauern noch immer an. Nach Auskunft des Liegenschaftsamtes, welches in dieser Angelegenheit federführend ist, konnten noch nicht alle vertragsrelevanten Punkte abschließend geklärt werden.
- Die Eigentumsübertragung bezieht sich auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmales.
- Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen soll eine unentgeltliche Übertragung an die Stadt Frankfurt am Main erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Januar 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1491 — Anfrage vom 3. November 2015.