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Neues zu Georg-Esser-Anlage per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1211
Betreff:
a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Der Magistrat hat dem Evangelischen Regionalverband zwischenzeitlich den Entwurf eines finalen Übereignungsvertrages zur Prüfung vorgelegt. Dieser berücksichtigt alle bislang erzielten Verhandlungsergebnisse. Der Evangelische Regionalverband vertritt die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main - Eckenheim als Eigentümerin und wird nach hausinterner Prüfung die Zustimmung der Kirchengemeinde zum Vertragsabschluss einholen. Die Vorlage zur Einholung des erforderlichen Magistratsbeschlusses wird aktuell auf den Weg gebracht. Der Magistrat geht daher davon aus, dass der Abschluss des Übereignungsvertrages in absehbarer Zeit gelingen kann. Die Eigentumsübertragung bezieht sich auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmales. Die Übereignung erfolgt unentgeltlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. Juni 2019Sie sind hierSTST 1211a) Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main b) Eckenheimer Ehrenmal - EigentumsübertragungStellungnahme
- 7. März 2022OFOF 273/10Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. März 2022VV 358Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainAnfrage
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 158 WochenSTST 1542Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 19. August 2025OFOF 1084/10Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab