Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main
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Georg-Esser-Anlage — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
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- Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main04.07.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Georg-Esser-Anlage per E-MailBegründung
Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: ST 671/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, soweit rechtlich möglich über den Stand der Kaufverhandlungen zwischen dem evangelischen Regionalverband und der Stadt Frankfurt bezüglich des Eckenheimer Ehrenmals und der Georg-Esser-Anlage für die Gefallenen der Weltkriege Auskunft zu geben. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu berichten, 1. wieso die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, 2. welche eventuellen Auswirkungen dies auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der in der Diskussion befindlichen weiteren Schritte bezüglich des Ehrenmals (beispielsweise Wiederherstellung der Inschriften, Anbringen von Tafeln in der unmittelbaren Umgebung, etc.) hat. Begründung: Mit Stellungnahme vom 4.5.2015 (ST 671) hatte der Magistrat berichtet, dass das Denkmal und die Anlage noch nicht in städtisches Eigentum übergegangen sind. Der Ortsbeirat 10 bittet daher diesbezüglich um weitere Auskünfte.
Inhalt
Antrag vom 04.05.2015, OF 788/10
Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: ST 671/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, soweit rechtlich möglich über den Stand der Kaufverhandlungen zwischen dem evangelischen Regionalverband und der Stadt Frankfurt bezüglich des Eckenheimer Ehrenmals und der Georg-Esser-Anlage für die Gefallenen der Weltkriege Auskunft zu geben. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu berichten, 1. wieso die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, 2. welche eventuellen Auswirkungen dies auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der in der Diskussion befindlichen weiteren Schritte bezüglich des Ehrenmals (beispielsweise Wiederherstellung der Inschriften, Anbringen von Tafeln in der unmittelbaren Umgebung, etc.) hat.
Begründung: Mit Stellungnahme vom 4.5.2015 (ST 671) hatte der Magistrat berichtet, dass das Denkmal und die Anlage noch nicht in städtisches Eigentum übergegangen sind. Der Ortsbeirat 10 bittet daher diesbezüglich um weitere Auskünfte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 0 WochenSTST 671Eckenheimer EhrenmalStellungnahme
- 4. Mai 2015Sie sind hierOFOF 788/10Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme