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Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße

Vorlagentyp: V
244 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 entstanden aus Vorlage: OF 934/2 vom 01.10.2019

Betreff: Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fahrbahnbelag der Grempstraße zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße in absehbarer Zeit gegen einen Asphaltbelag ausgetauscht werden kann. Zu prüfen wäre auch, ob geschwindigkeitsmindernde E lemente angebracht werden können.

Begründung: Der aus Kopfsteinpflaster bestehende Fahrbahnbelag weist an vielen Stellen im Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße erhebliche Schäden auf. Es fehlen teils Steine und es sind etliche Absenkungen der Fahrbahn erkennbar. Ein Austausch des Fahrbahnbelags durch Asphalt würde die Wärmespeicherung vermindern und den Geräuschpegel für die Anwohner senken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2019OFOF 934/2Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Oktober 2019Sie sind hier
    VV 1458Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße
    Anfrage
  3. 17. Februar 2020STST 267Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeStellungnahme
  4. 5. August 2020OFOF 1119/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 24. August 2020OMOM 6409Asphaltierung GrempstraßeDirektanregung
  6. 8. Februar 2021STST 235Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
  7. 5. Januar 2024OFOF 831/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 19. Februar 2024VV 862Asphaltierung GrempstraßeAnfrage
  9. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 244 WochenSTST 1174Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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