Asphaltierung Grempstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Asphaltierung der Grempstraße, die derzeit in einem verkehrssicheren Zustand ist. Es wird vorgeschlagen, das Natursteinpflaster im Rahmen der Fahrbahnerneuerung 2024/2025 durch einen aufgehellten Asphalt zu ersetzen, um die Linienführung beizubehalten und mögliche Anpassungen vorzunehmen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie in der Stellungnahme vom 17. Februar 2020 (ST 267) ausgeführt, befindet sich die Grempstraße in einem verkehrssicheren Zustand. Einen Sanierungsbedarf gibt es derzeit nicht. Bei der im Jahresbauprogramm 2024/2025 vorgesehenen Fahrbahnerneuerung kann das Natursteinpflaster unter Beibehaltung der gegenwärtigen Linienführung durch einen aufgehellten Asphalt ersetzt werden. In diesem Zusammenhang können dann auch Überlegungen für weitere Anpassungen vorgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019OFOF 934/2Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019VV 1458Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeAnfrage
- 17. Februar 2020STST 267Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeStellungnahme
- 5. August 2020OFOF 1119/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2020OMOM 6409Asphaltierung GrempstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2021Sie sind hierSTST 235Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 831/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2024VV 862Asphaltierung GrempstraßeAnfrage
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 244 WochenSTST 1174Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab