Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Grempstraße in einem verkehrssicheren Zustand ist und keine sofortige Sanierung erforderlich ist. Eine Erneuerung des Fahrbahnbelags wird jedoch für die Jahre 2024/2025 eingeplant.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Grempstraße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand und muss gegenwärtig nicht saniert werden. Eine Fahrbahnerneuerung in Asphaltbauweise ist aus heutiger Sicht vorrausichtlich im Jahre 2024/2025 erforderlich. Der Magistrat nimmt den Straßenabschnitt für den angegebenen Zeitraum ins Jahresbauprogramm auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019OFOF 934/2Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019VV 1458Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeAnfrage
- 17. Februar 2020Sie sind hierSTST 267Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeStellungnahme
- 5. August 2020OFOF 1119/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2020OMOM 6409Asphaltierung GrempstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2021STST 235Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 831/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2024VV 862Asphaltierung GrempstraßeAnfrage
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 244 WochenSTST 1174Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab