Asphaltierung Grempstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Grempstraße verkehrssicher ist und derzeit keine Sanierungsarbeiten geplant sind. Es wird jedoch geprüft, ob die Straße in das kommende Jahresbauprogramm aufgenommen werden kann, um zukünftige Maßnahmen umzusetzen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass sich die Grempstraße weiter in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Daher sind derzeit noch keine Sanierungsarbeiten in das aktuelle Jahresbauprogramm aufgenommen worden. Der Magistrat prüft derzeit, ob die Grempstraße in das kommende Jahresbauprogramm aufgenommen werden kann, um die in der ST 235 vom 08.02.2021 in Aussicht gestellten Maßnahmen auszuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2019VV 1458Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeAnfrage
- 17. Februar 2020STST 267Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer StraßeStellungnahme
- 5. August 2020OFOF 1119/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2020OMOM 6409Asphaltierung GrempstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2021STST 235Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 831/2Asphaltierung GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2024VV 862Asphaltierung GrempstraßeAnfrage
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 241 WochenSTST 1174Asphaltierung GrempstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab