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Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan

Vorlagentyp: V
53 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1395 entstanden aus Vorlage: OF 1308/5 vom 07.06.2019

Betreff: Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan Vorgang: B 169/19 Spätestens mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main vom 30.09.2011 ist bekannt, dass das ursprünglich für eine Grundschule vorgesehene Gelände bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße für einen Schulneubau im Lyoner Quartier, damals Bürostadt, nicht infrage kommen kann, weil dieses Gelände in der Tagschutzzone 2 liegt. Im Versandpaket vom 15.05.2019 wird nun der Ortsbeirat 5 auf seine letzte Anfrage in dieser Sache mit dem Bericht B 169 folgendermaßen durch den Magistrat informiert: "Die Suche nach einem Standort für die Grundschule in Niederrad ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Es konnte bislang kein geeignetes Grundstück abschließend definiert werden. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse berichten und der Stadtverordnetenversammlung notwendige Beschlussvorlagen zuleiten." Dieser Bericht ist für den Ortsbeirat nicht hinnehmbar. Daher wird der Magistrat und insbesondere das für den Erwerb von Grundstücken und dem Bau von Schulen zuständige Amt für Bau und Immobilien um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Gelände wurden seit dem 30.09.2011 im Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, auf Eignung als Standort für eine Grundschule geprüft? Sollten Grundstücke geprüft worden sein, bittet der Ortsbeirat 5 um eine tabellarische Übersicht der Gelände und eine Begründung, warum das jeweilige Gelände entweder nicht geeignet war oder warum es nicht zu einem Kauf kam.
  2. Gab es in den vergangenen rund acht Jahren Projektentwickler/Investoren, die Konzepte für den Bau einer Grundschule an geeigneten Standorten in der Bürostadt geplant oder angeboten haben? Auch hier bittet der Ortsbeirat 5 um eine detaillierte Auflistung sowie der vom Amt unternommenen Anstrengungen zur Unterstützung solcher Projektentwickler/Investoren bzw. warum es eben diese nicht gab.
  3. Was gedenkt das Amt für Bau und Immobilien zu unternehmen, um bis spätestens Ende 2019 endlich einen lärm- und schadstoffarmen Standort im Lyoner Quartier gefunden zu haben und zumindest mit der Bauplanung zu beginnen? Begründung: Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die ehemalige Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier umgewandelt wird und mindestens 10.000 Menschen dorthin ziehen werden. Seit genauso vielen Jahren ist also bekannt, dass dort eine Grundschule benötigt wird. Der im Bebauungsplan vorgesehene Standort ist nicht geeignet, auch dies ist seit vielen Jahren bekannt. Es ist nicht verständlich, warum es nicht gelungen ist, einen geeigneten Standort für eine Grundschule zu finden. Die Zeit drängt. Der Bericht B 169 ist nicht nur unbefriedigend, sondern eine Frechheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2019BB 169Integrierter SchulentwicklungsplanMagistratsbericht
  2. 7. Juni 2019OFOF 1308/5Auskunftsersuchen zum integrierten SchulentwicklungsplanOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 23. August 2019Sie sind hier
    VV 1395Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan
    Anfrage
  4. 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 975Auskunftsersuchen zum integrierten SchulentwicklungsplanStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 38 · 14.02.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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